Corona im Rechtsstaat Folge 41
Niko Härting im Gespräch mit Prof. Schwarz (Universität Würzburg)
31 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Bereits in Folge 16 hatte sich Niko Härting mit dem Würzburger
Staats- und Verwaltungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz über die
Corona-Krise unterhalten und über die aktuellen Bewährungsproben
für das Gefahrenabwehrrecht. In der neuen Folge setzen Schwarz und
Härting das Gespräch fort. Im ersten Teil geht es um den neuen §
28a IfSG: Schaut man auf die jüngsten Beschlüsse der
Ministerpräsidenten, lässt sich ein Einfluss der IfSG-Reform
feststellen? Im zweiten Teil wird über Entschödigungsansprüche
gefachsimpelt. Lassen sich Entschädigungsansprüche aus dem IfSG
ableiten? Oder aus den Entschädigungsvorschriften für Nichtstörer
nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht? Bedarf es eines
Rückgriffs auf das Aufopferungsrecht? Oder ist Entschädigung
letztlich ein Fall für das BVerfG?
Staats- und Verwaltungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz über die
Corona-Krise unterhalten und über die aktuellen Bewährungsproben
für das Gefahrenabwehrrecht. In der neuen Folge setzen Schwarz und
Härting das Gespräch fort. Im ersten Teil geht es um den neuen §
28a IfSG: Schaut man auf die jüngsten Beschlüsse der
Ministerpräsidenten, lässt sich ein Einfluss der IfSG-Reform
feststellen? Im zweiten Teil wird über Entschödigungsansprüche
gefachsimpelt. Lassen sich Entschädigungsansprüche aus dem IfSG
ableiten? Oder aus den Entschädigungsvorschriften für Nichtstörer
nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht? Bedarf es eines
Rückgriffs auf das Aufopferungsrecht? Oder ist Entschädigung
letztlich ein Fall für das BVerfG?
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