Verdachtskündigung – was muss der Arbeitgeber mitteilen?

Verdachtskündigung – was muss der Arbeitgeber mitteilen?

Verdachtskündigung – also die Kündigung auf einen bloßen Verdacht hin ist eine spezielle Form der verhaltensbedingten Kündigung. Was Betriebsräte dazu wissen müssen und wie eine Anhörung auszusehen hat, erklären die Fachanwälte für...
15 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten

Verdachtskündigung – also die Kündigung auf einen bloßen Verdacht
hin ist eine
spezielle Form der verhaltensbedingten Kündigung. Was
Betriebsräte dazu wissen
müssen und wie eine Anhörung auszusehen hat, erklären die
Fachanwälte für
Arbeitsrecht Ansgar Dittmar aus Frankfurt und Altug Tuncel aus
Kiel.


Themen in der heutigen Folge:


Informationspflicht gegenüber Betriebsrat: Bei
verhaltensbedingten Kündigungen muss der Betriebsrat konkret über
mutmaßliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers informiert werden

Unwirksamkeit bei mangelnder Information: Eine Kündigung ist
unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht ausreichend über die Gründe
und Umstände der verhaltensbedingten Kündigung informiert wird



Seminarempfehlung aus dem Podcast:


Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil
2: https://www.waf-seminar.de/br164

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