Freiheitsstrafe per Post? Was Arbeitnehmer über Strafbefehle wissen müssen
VIEL ZU LASCH ist das Strafrecht in Deutschland! Ob alt, ob jung,
ob rechts, ob links: Auf DIESE Lösung können sich viele Menschen
einigen, darunter etliche Arbeitnehmer und Betriebsratsmitglieder.
Dass es sich hierbei möglicherweise eher um eine...
20 Minuten
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vor 11 Monaten
VIEL ZU LASCH ist das Strafrecht
in Deutschland! Ob alt, ob jung,
ob rechts, ob links: Auf DIESE
Lösung können sich viele Menschen
einigen, darunter etliche
Arbeitnehmer und
Betriebsratsmitglieder. Dass es
sich hierbei möglicherweise eher
um eine „gefühlte“ Wahrheit als
eine wirklich belegbare Tatsache
handelt, erläutern die auch im
Strafrecht tätigen Rechtsanwälte
und Mediatoren Niklas Pastille
und Christoph Gussenstätter.
Unbedingt reinhören, auch wenn
Sie in nächster Zukunft keine
Straftaten planen.
Themen in der heutigen Folge:
Warum es das Strafbefehlsverfahren überhaupt gibt (§ 407
StPO)
Unter engsten Voraussetzungen: Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe
ist möglich (Bewährung) – wenn der Beschuldigte verteidigt ist
In kürzester Frist: Einspruch einlegen: Aber wie?
Verurteilt? Was Sie jetzt Ihrem Arbeitgeber mitteilen müssen
– und was nicht
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2:
https://www.waf-seminar.de/br164
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