Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden. Aber
was, wenn sie die Schwangerschaft erst nach Zugang der Kündigung
feststellt? Dann muss der Schwangerschaftsbeginn errechnet werden.
Wie die Berechnung erfolgen muss, dazu hat das BAG...
16 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden.
Aber was, wenn sie die Schwangerschaft erst nach Zugang der
Kündigung feststellt? Dann muss der Schwangerschaftsbeginn
errechnet werden. Wie die Berechnung erfolgen muss, dazu hat das
BAG eine klare Zahl genannt. Die Rechtsanwälte Arne Schrein und
Frauke Hartmann tauschen sich über dieses Thema aus.
Themen in der heutigen Folge:
Im konkreten Fall kündigte der Arbeitgeber einer
Mitarbeiterin ordentlich innerhalb der Probezeit
Rechtsprechung
Andere Schutzvorschriften
Generelle Beschäftigungsverbote
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129
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