Hinweisgeberschutz: Dürfen Hinweisgeber „irren“?
Dem einen ein Held, dem anderen ein Halunke: Wer als Hinweisgeber
im Betrieb tatsächliche oder vermeintliche Missstände aufdeckt wird
seit jeher zugleich geliebt und gehasst. Mit dem neuen
Hinweisgeberschutzgesetz will der Gesetzgeber die bislang...
19 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Dem einen ein Held, dem anderen ein Halunke: Wer als Hinweisgeber
im Betrieb tatsächliche oder vermeintliche Missstände aufdeckt
wird seit jeher zugleich geliebt und gehasst. Mit dem neuen
Hinweisgeberschutzgesetz will der Gesetzgeber die bislang als
prekär empfundene Rechtsposition der Hinweisgeber einerseits
stärken. Andererseits soll das Gesetz zu Unrecht beschuldigte
Arbeitgeber schützen und jedenfalls klare Meldewege für etwaige
Hinweise definieren. Beides seien ehrenwerte Ziele, finden die
Rechtsanwälte Dr. Matthias Ferstl aus Starnberg und Niklas
Pastille aus Berlin. Aber werden diese Ziele erreicht? Folgen Sie
unseren Rechtsanwälten, von denen beide bereits Hinweisgeber
vertreten haben, auf ihrem juristischen Parforceritt durch die
Einzelheiten und zu erwartenden Schwachstellen der neuen
Rechtslage für Hinweisgeber.
Themen in der heutigen Folge:
Die Ausgangslage: Warum Hinweisgeber weiterhin gefährlich
leben
Im Einzelnen ungeklärt: Wie weit reicht ein
etwaiges„Irrtumsrecht“ des Hinweisgebers?
Mögliche Verschlechterungen durch das neue
Hinweisgebergesetz?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Webinar:
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz:
https://www.waf-seminar.de/on534
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