Beisitzer in der Einigungsstelle – was ist zu beachten?
Ein Arbeitgeber streitet mit dem Betriebsrat über eine
Betriebsvereinbarung. Es wird eine Einigungsstelle gebildet. Im
Anschluss streitet man über das liebe Geld. Muss der Arbeitgeber
die Kosten der betriebsfremden Beisitzer in der Einigungsstelle...
19 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ein Arbeitgeber streitet mit dem Betriebsrat über eine
Betriebsvereinbarung. Es wird eine Einigungsstelle gebildet. Im
Anschluss streitet man über das liebe Geld. Muss der Arbeitgeber
die Kosten der betriebsfremden Beisitzer in der Einigungsstelle
leisten? Und gibt es dazu Grenzen? Was muss insgesamt bei der
Anrufung der Einigungsstelle beachtet werden und – wie ruft man
überhaupt die Einigungsstelle an? Bei den Rechtsanwälten Tobias
Gerlach und Ansgar Dittmar dreht sich heute alles nur um ein
Thema – die Einigungsstelle.
Themen in der heutigen Folge:
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 31.5.22, 5 TaBV
17/21
Kosten einer Einigungsstelle – wer zahlt?
Genehmigung des Arbeitgebers bei Berufung externer Beisitzer?
Externe Beisitzer – wie viele sind erlaubt?
Sachwidrige Motive des Betriebsrats als Grenze
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil 4:
https://www.waf-seminar.de/br492
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/br163
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