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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ab 2022 steigt der Mindestlohn von 9,60€ auf 9,82€ brutto je
tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Die Ampelregierung plant
den Mindestlohn auf 12€ je Stunde zu erhöhen. Arne Schrein und
Carolin Wiesbauer sprechen über das juristisches Vorgehen der
Arbeitgeberverbände.
Themen in der heutigen Folge:
Wer bestimmt über Mindestlohnhöhe?
Mindestlohnkommission?
Anspruch des Betriebsrats auf Einsichtnahme in Lohn-
und Gehaltslisten
Wer darf Einsicht nehmen?
Anonymisierte Listen?
Was muss ausgewiesen werden?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163
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