Trotz "Rotzlappenbefreiung" fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung!
Trotz "Rotzlappenbefreiung" fristlose Kündigung wegen
Maskenverweigerung!
8 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines
Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber
aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach
erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat. Unsere Fachreferenten
Lina Goldbach und Fabian Baumgartner klären euch auf!
Themen in der heutigen Folge:
Und das trotz Attest! Sind denn nun Atteste nichts mehr wert?
Das kann man nicht verallgemeinern!
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de//br258
Webinar Arbeitsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/on258
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