Kann der Widerspruch der Arbeitnehmer bei Einsicht in Gehaltslisten ignoriert werden?
Kann der Widerspruch der Arbeitnehmer bei Einsicht in Gehaltslisten
ignoriert werden?
10 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Grundsätzlich gilt das Einsichtnahmerecht in Bruttolohn- und
Gehaltslisten für den BR. Was aber, wenn die Arbeitnehmer
widersprechen? Niklas Pastille und Fabian Baumgartner diskutieren
diesen Fall.
Themen in der heutigen Folge:
Wie hat sich der Fall vollzogen?
Wie sieht es mit dem Datenschutz beim Einsichtnahmerecht aus?
Wie kann der Betriebsrat vorgehen?
Weitere Informationen zum Thema:
Bruttolohn- und Gehaltsliste
https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/bruttolohn--und-gehaltsliste
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