Kann der Widerspruch der Arbeitnehmer bei Einsicht in Gehaltslisten ignoriert werden?

Kann der Widerspruch der Arbeitnehmer bei Einsicht in Gehaltslisten ignoriert werden?

Kann der Widerspruch der Arbeitnehmer bei Einsicht in Gehaltslisten ignoriert werden?
10 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Grundsätzlich gilt das Einsichtnahmerecht in Bruttolohn- und
Gehaltslisten für den BR. Was aber, wenn die Arbeitnehmer
widersprechen? Niklas Pastille und Fabian Baumgartner diskutieren
diesen Fall.


Themen in der heutigen Folge:


Wie hat sich der Fall vollzogen?

Wie sieht es mit dem Datenschutz beim Einsichtnahmerecht aus?

Wie kann der Betriebsrat vorgehen?



Weitere Informationen zum Thema:


Bruttolohn- und Gehaltsliste
https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/bruttolohn--und-gehaltsliste

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