Die SBV „tut nichts“ – darf dann der Stellvertreter ran?

Die SBV „tut nichts“ – darf dann der Stellvertreter ran?

Die SBV „tut nichts“ – darf dann der Stellvertreter ran?
7 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte sind bienenfleißig – in
der Regel. Natürlich aber gibt es auch dort einige schwarze
Schafe. Was tun, wenn die SBV schlicht „nichts tut“?


Themen in der heutigen Folge:


Ist Nichtstun eine Amtspflichtverletzung?

Wie können Amtspflichtverletzungen einer Vertrauensperson
geahndet werden?

Wann kann der Stellvertreter „übernehmen“?



Weitere Informationen zum Thema:


SBV
https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung

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