BetriebsratHEUTE - Arbeitsverweigerung wegen Datenschutz: Geht das?

BetriebsratHEUTE - Arbeitsverweigerung wegen Datenschutz: Geht das?

Wann können Sie als AN zulässigerweise Ihre Arbeit verweigern wenn der AG über die Stränge schlägt?
14 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Wann können Sie als Arbeitnehmer zulässigerweise Ihre Arbeit
verweigern, wenn der Arbeitgeber über die Stränge schlägt?


Die Themen für heute:


Arbeitsverweigerung in Berufung auf den Datenschutz kann zur
fristlosen Kündigung führen (BAG, Urt. v. 17.11.2016, Az. 2 AZR
730/15)

Datenerfassung in Dienstfahrzeugen rechtswidrig (BDSG, ArbG
Heilbronn, Urt. v. 30.01.2019, Az. 2 Ca 360/18)

Zeiterfassung mittels Fingerprint ohne Einwilligung
unzulässig (ArbG Berlin, Urt. v. 16.10.2019, Az. 19 Ca 5451/19)

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