Der twitternde Betriebsrat

Der twitternde Betriebsrat

Der Betriebsrat darf längst nicht alles an die Öffentlichkeit bringen, was er möchte...
9 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Der Betriebsrat darf längst nicht alles an die Öffentlichkeit
bringen, was er möchte.


Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 06.12.2018,
Az.: 5 TaBV 107/17


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Die Entscheidung des Gerichts

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