BetriebsratHEUTE - Darf der BR nach der DSGVO noch die Bruttolohnlisten einsehen?
Seit Mai 2018 DSGVO in Kraft. Seitdem haben sich AG und BR
verstärkt mit dem Thema Datenschutz befasst – in vielen Bereichen
besteht allerdings noch immer Unsicherheit.
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vor 5 Jahren
Seit Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft. Seitdem haben sich AG und
BR verstärkt mit dem Thema Datenschutz befasst – in vielen
Bereichen besteht allerdings noch immer Unsicherheit.
Die Themen für heute:
Eine Unsicherheit: Darf der BR nach der DSGVO noch die
Bruttolohnlisten einsehen?
Was spricht dagegen?
Entscheidung des LAG Niedersachsen v. 22.10.18 - 12 TaBV
23/18
Recht des Betriebsrats
Fazit
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I
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