BetriebsratHEUTE - Darf der BR nach der DSGVO noch die Bruttolohnlisten einsehen?

BetriebsratHEUTE - Darf der BR nach der DSGVO noch die Bruttolohnlisten einsehen?

Seit Mai 2018 DSGVO in Kraft. Seitdem haben sich AG und BR verstärkt mit dem Thema Datenschutz befasst – in vielen Bereichen besteht allerdings noch immer Unsicherheit.
6 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren

Seit Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft. Seitdem haben sich AG und
BR verstärkt mit dem Thema Datenschutz befasst – in vielen
Bereichen besteht allerdings noch immer Unsicherheit.


Die Themen für heute:



Eine Unsicherheit: Darf der BR nach der DSGVO noch die
Bruttolohnlisten einsehen?

Was spricht dagegen?

Entscheidung des LAG Niedersachsen v. 22.10.18 - 12 TaBV
23/18

Recht des Betriebsrats

Fazit




Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil I

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