BetriebsratHEUTE - Freistellung: Was Betriebsräte zu dem Thema wissen sollten
Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses
gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des
Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen. Außerdem: Was
gibt’s neues bei der Nordsee?
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vor 6 Jahren
Die während der Freistellung bis zum Ende des
Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei
der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt
einzubeziehen.
Außerdem: Was gibt’s neues bei der Nordsee?
Die Themen für Heute
Was ist so neu an der Entscheidung? Wie lag der Fall hier?
Was versteht man unter einer Freistellung?
Widerruflich? Unwiderruflich?
Wann kann der Arbeitgeber einseitig freistellen?
Freistellung auf Grund Vereinbarung möglich?
Update: Anfechtung der BR-Wahlen bei der Fischrestaurantkette
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