Übergriffige Einigungsstelle: Haben Einigungsstellenvorsitzende Narrenfreiheit?

Übergriffige Einigungsstelle: Haben Einigungsstellenvorsitzende Narrenfreiheit?

Was darf die Einigungsstelle, wo geht sie zu weit? Haben Einigungsstellenvorsitzende Narrenfreiheit?
16 Minuten

Beschreibung

vor 6 Jahren

Was darf die Einigungsstelle, wo geht sie zu weit? Haben
Einigungsstellenvorsitzende Narrenfreiheit?


 In dieser Folge lernen Sie


Der aktuelle Fall vom Bundesarbeitsgericht: 1 ABR 46/15

Die Einigungsstelle: Völlig frei in ihren Entscheidungen?

Entscheidungsgewalt der Einigungsstelle am Beispiel der
unzulässigen Totalüberwachung von Arbeitnehmern

Der Einigungsstellenspruch „vor Gericht“

Fazit für Betriebsräte: Ungeliebte Einigungsstellensprüche
angreifen?

Fazit für Arbeitnehmer: Persönlichkeitsrecht „sticht“
Einigungsstelle



In diesem Artikel haben wir Ihnen übersichtlich alle
Informationen zur Einigungsstelle zusammengestellt!

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