25 | Einschränkung des Unterlassungsanspruchs (PatG)
Der § 139 Absatz 1 Patentgesetz stellt die Anspruchsgrundlage für
den Unterlassungsanspruchs eines Patentinhabers dar. Durch das
Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
(2. PatMoG) vom 10. August 2021 erhielt der § 139...
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der § 139 Absatz 1 Patentgesetz stellt die Anspruchsgrundlage für
den Unterlassungsanspruchs eines Patentinhabers dar. Durch das
Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des
Patentrechts (2. PatMoG) vom 10. August 2021 erhielt der § 139
Absatz 1 insbesondere den Satz 3, der die Durchsetzbarkeit des
Unterlassungsanspruchs einschränkt.
Diese Episode mit weiterführenden Informationen finden Sie in
Kürze auch in schriftlicher Form in unserem Blog unter:
https://kandidatentreff.de/category/blog/
Autor: Dr. Thomas Heinz Meitinger | Musik: "A Night Alone" von
TrackTribe (CC BY 3.0)
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