14 | Patentbenutzung gegen den Willen des Inhabers

14 | Patentbenutzung gegen den Willen des Inhabers

Gemäß § 9 PatG ist allein der Patentinhaber befugt, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen, wobei es jedem Dritten verboten ist, ohne seine Zustimmung den Gegenstand des Patents zu benutzen. Dieser Grundsatz hat in den...
15 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Gemäß § 9 PatG ist allein der Patentinhaber befugt, die
patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen,
wobei es jedem Dritten verboten ist, ohne seine Zustimmung den
Gegenstand des Patents zu benutzen. Dieser Grundsatz hat in den
§§ 13 und 24 PatG definierte Ausnahmen, auf die in der
öffentlichen Diskussion angesichts der COVID-19-Pandemie Bezug
genommen wurde un die dieser Podcastfolge diese Ausnahmen näher
betrachtet werden.


Diese Episode mit weiterführenden Informationen finden Sie in
Kürze auch in schriftlicher Form in unserem Blog unter:


https://kandidatentreff.de/category/blog/


Autor: Dr. Bernd Haberlander
Sprecherin: Katharina Weremchuk
Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)

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