14 | Patentbenutzung gegen den Willen des Inhabers
Gemäß § 9 PatG ist allein der Patentinhaber befugt, die patentierte
Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen, wobei es
jedem Dritten verboten ist, ohne seine Zustimmung den Gegenstand
des Patents zu benutzen. Dieser Grundsatz hat in den...
15 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Gemäß § 9 PatG ist allein der Patentinhaber befugt, die
patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen,
wobei es jedem Dritten verboten ist, ohne seine Zustimmung den
Gegenstand des Patents zu benutzen. Dieser Grundsatz hat in den
§§ 13 und 24 PatG definierte Ausnahmen, auf die in der
öffentlichen Diskussion angesichts der COVID-19-Pandemie Bezug
genommen wurde un die dieser Podcastfolge diese Ausnahmen näher
betrachtet werden.
Diese Episode mit weiterführenden Informationen finden Sie in
Kürze auch in schriftlicher Form in unserem Blog unter:
https://kandidatentreff.de/category/blog/
Autor: Dr. Bernd Haberlander
Sprecherin: Katharina Weremchuk
Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)
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