11 | Teil eines Designs als nicht eingetragenes EU-Geschmacksmuster
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 28. Oktober
2021, dass Entwerfer nicht verpflichtet sind, jedes Teil eines
Erzeugnisses, für das Schutz als nicht eingetragenes
Gemeinschaftsgeschmacksmuster beantragt wird, gesondert zu...
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 28. Oktober
2021, dass Entwerfer nicht verpflichtet sind, jedes Teil eines
Erzeugnisses, für das Schutz als nicht eingetragenes
Gemeinschaftsgeschmacksmuster beantragt wird, gesondert zu
veröffentlichen, stellte aber auch fest, dass die Merkmale des
betreffenden Teils bzw. der betreffenden Teile in der
Veröffentlichung deutlich sichtbar und erkennbar sein müssen.
Eine Nachlese zum Urteil Ferrari v. Mansory Design (IN C-123/20).
Den Beitrag mit weiterführenden Informationen finden Sie in
schriftlicher Form überdies in unserem Blog:
Teil eines Designs als nicht eingetragenes EU-Geschmacksmuster
Autoren: Markku Szymczak, Milla Lehtoranta
Sprecherin: Katharina Weremchuk
Musik: "A Night Alone" von TrackTribe (CC BY 3.0)
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