TA050 - Öffentliche Sitzung am 01.12.2016
Am vorletzten Sitzungstags des Ausschusses in 2016 ging es erneut
um den BGH-Beschluss zur Ladung Snowdens als Zeugen. In den
öffentlichen Sitzungen wurden Sachverständige angehört und die
Datenschutzbeauftragte und der Vizepräsident des BND vernommen.
1 Stunde 6 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Jahren
Der vorletzte Sitzungstag des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses
in 2016 begann mit einer Beratungssitzung. Es ging um den
BGH-Beschluss, wonach der Ausschuss über einen Antrag der
Opposition abstimmen solle, um Snowden offiziell als Zeugen zu
laden. Die Abstimmung wurde erneut vertagt und die beiden
Regierungsfraktionen haben Beschwerde gegen den Beschluss beim BGH
eingelegt. In der ersten öffentlichen Sitzung an diesem Tag wurden
vier Sachverständige aus Großbritannien befragt. Anwesend waren
Richard Aldrich, Warwick University David Anderson, Independent
Reviewer of Terrorism Legislation Silkie Carlo, Liberty Ben Jaffey,
Blackstone Chambers In der zweiten öffentliche Sitzungen wurden
zwei BND-Zeugen vernommen. Zum einen Frau Dr. H. F., die
Datenschutzbeauftragte des deutschen Auslandsnachrichtendienstes.
Sie berichtete unter anderem von einer Weisung für BND-Mitarbeiter
zum Umgang mit Selektoren, die kompliziert formuliert und somit nur
schwer zu verstehen gewesen sei. F. ist seit Februar in
Mutterschutz, weshalb sie im letzten halben Jahr keinen Blick von
Innen auf den BND hat. Sie war bereits am 9. Oktober 2014 Zeugin im
Ausschuss (Live-Blog). Guido Müller, einer von drei Vizepräsidenten
des BND, war ebenfalls nicht zum ersten Mal als Zeuge im Ausschuss.
Er sagte aus, dass er bei seiner ersten Vernehmung am 11. Juni 2015
(Live-Blog, Episode 2 dieses Podcasts) den Begriff "Selektor" noch
nicht kannte. Suchbegriffe oder -merkmale werden aber schon lange
im BND eingesetzt, anscheinend nur noch nicht sehr lange als
"Selektor" bezeichnet.
in 2016 begann mit einer Beratungssitzung. Es ging um den
BGH-Beschluss, wonach der Ausschuss über einen Antrag der
Opposition abstimmen solle, um Snowden offiziell als Zeugen zu
laden. Die Abstimmung wurde erneut vertagt und die beiden
Regierungsfraktionen haben Beschwerde gegen den Beschluss beim BGH
eingelegt. In der ersten öffentlichen Sitzung an diesem Tag wurden
vier Sachverständige aus Großbritannien befragt. Anwesend waren
Richard Aldrich, Warwick University David Anderson, Independent
Reviewer of Terrorism Legislation Silkie Carlo, Liberty Ben Jaffey,
Blackstone Chambers In der zweiten öffentliche Sitzungen wurden
zwei BND-Zeugen vernommen. Zum einen Frau Dr. H. F., die
Datenschutzbeauftragte des deutschen Auslandsnachrichtendienstes.
Sie berichtete unter anderem von einer Weisung für BND-Mitarbeiter
zum Umgang mit Selektoren, die kompliziert formuliert und somit nur
schwer zu verstehen gewesen sei. F. ist seit Februar in
Mutterschutz, weshalb sie im letzten halben Jahr keinen Blick von
Innen auf den BND hat. Sie war bereits am 9. Oktober 2014 Zeugin im
Ausschuss (Live-Blog). Guido Müller, einer von drei Vizepräsidenten
des BND, war ebenfalls nicht zum ersten Mal als Zeuge im Ausschuss.
Er sagte aus, dass er bei seiner ersten Vernehmung am 11. Juni 2015
(Live-Blog, Episode 2 dieses Podcasts) den Begriff "Selektor" noch
nicht kannte. Suchbegriffe oder -merkmale werden aber schon lange
im BND eingesetzt, anscheinend nur noch nicht sehr lange als
"Selektor" bezeichnet.
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