TA029 - Öffentliche Sitzung am 25.02.2016
In dieser Sitzung des Untersuchungsausschusses wurden Martin Ney
(Auswärtiges Amt), Christina Polzin (früher Kanzleramt, jetzt
Innenministerium) und Monika Genkova (Bundesamt für
Verfassungsschutz) verhört.
32 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Jahren
Diese Folge ist mal wieder etwas kürzer, weil wir nach der Sitzung
nicht mehr lange im Gebäude bleiben konnten. Es wurden drei Zeugen
verhört: Martin Ney ist deutscher Botschafter in Indien. Von 2012
bis 2015 hat er die Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt geleitet.
Bei seiner Befragung ging es primär um das DOCPER-Verfahren
(Department of Defense Contractor Personnel). Mittels Verbalnoten
werden zwischen Deutschland und den USA Vereinbarungen getroffen,
die amerikanischen Unternehmen, die in Deutschland für das
US-Militär tätig sind ("Contractors"), finanzielle Erleichterungen
ermöglichen. Ein Beispiel für eine solche Firma ist Booz Allen
Hamilton, bei der Edward Snowden bis zu seiner Ausreise nach Hong
Kong tätig war. Zudem wurde mit Herrn Ney das Thema Drohnenkrieg
und dessen Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht erörtert. Die zweite
Zeugin war Christina Polzin, die schon im November 2015 vernommen
wurde (Folge 19). Sie ist Juristin, arbeitet jetzt im
Bundesinnenministerium und hat im Untersuchungszeitraum in der
Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes gearbeitet, die für die
Nachrichtendienste zuständig ist. Sie hat das Referat 601
(Datenschutz und G10) geleitet. Sie wurde nach der Anwendung der
Dokumentationspflicht für die Übertragung von Metadaten durch den
BND an die NSA gefragt, die sich aus dem
Bundesverfassungsschutzgesetz ergibt. Zuletzt befragten die
Ausschussmitglieder Monika Genkova, die seit Ende ihres Studiums im
Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet. Während des
Untersuchungszeitraums war sie dort IT-Sicherheitsbeauftragte. Sie
wurde zu XKeyscore und möglichen Sicherheitslücken dieses Systems
befragt.
nicht mehr lange im Gebäude bleiben konnten. Es wurden drei Zeugen
verhört: Martin Ney ist deutscher Botschafter in Indien. Von 2012
bis 2015 hat er die Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt geleitet.
Bei seiner Befragung ging es primär um das DOCPER-Verfahren
(Department of Defense Contractor Personnel). Mittels Verbalnoten
werden zwischen Deutschland und den USA Vereinbarungen getroffen,
die amerikanischen Unternehmen, die in Deutschland für das
US-Militär tätig sind ("Contractors"), finanzielle Erleichterungen
ermöglichen. Ein Beispiel für eine solche Firma ist Booz Allen
Hamilton, bei der Edward Snowden bis zu seiner Ausreise nach Hong
Kong tätig war. Zudem wurde mit Herrn Ney das Thema Drohnenkrieg
und dessen Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht erörtert. Die zweite
Zeugin war Christina Polzin, die schon im November 2015 vernommen
wurde (Folge 19). Sie ist Juristin, arbeitet jetzt im
Bundesinnenministerium und hat im Untersuchungszeitraum in der
Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes gearbeitet, die für die
Nachrichtendienste zuständig ist. Sie hat das Referat 601
(Datenschutz und G10) geleitet. Sie wurde nach der Anwendung der
Dokumentationspflicht für die Übertragung von Metadaten durch den
BND an die NSA gefragt, die sich aus dem
Bundesverfassungsschutzgesetz ergibt. Zuletzt befragten die
Ausschussmitglieder Monika Genkova, die seit Ende ihres Studiums im
Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet. Während des
Untersuchungszeitraums war sie dort IT-Sicherheitsbeauftragte. Sie
wurde zu XKeyscore und möglichen Sicherheitslücken dieses Systems
befragt.
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