TA019 - Öffentliche Sitzung am 12.11.2015
Statements und Auswertungsrunde zur Sitzung des
NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages am 12.11.2015
56 Minuten
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Beschreibung
vor 9 Jahren
In dieser Sitzung ging es um den Datenschutz beim BND. Die erste
Zeugin war Frau Gabriele Löwnau, welche das Referat V bei der
Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) leitet. Im Fokus der Befragung
standen 2 Prüfbesuche Ihres 8,5 Stellen starken Referats bei der
BND-Außenstelle in Bad Aibling. Der erste davon im Oktober 2013,
dem Jahr der Snowden-Enthüllungen. Bei der Vernehmung der Zeugin,
die sehr offen aussagte und bemüht wirkte, kamen wieder einmal
Mängel in Kontrolle und Aufsicht des BND zu Tage. Auch stellte die
Zeigin bei den Besuchen Ihres Referats Datenlöschungen fest. Dies
ist in sofern brisant, da der Ausschuss ein Löschmoratorium beim
BND bewirkt hat, um den Aufklärungsauftrag in vollem Umfang
erfüllem zu können. Die zweite heute angehörte Zeugin, Christina
Polzin, war Referatsleiterin im Referat 601 des Bundeskanzleramt.
Als Juristin war Ihre Abteilung u.a. für die juristische Bewertung
von Maßnahmen der G-10 Kommission, aus Sicht des Bundeskanzleramts,
zuständig. In der Anhörung stellte sie heute u.a. klar, an welchen
Stellen sie die viel besprochene "Weltraumtheorie" des BND nicht
vertrat und warum Ihre Rechtseinschätzung sich nicht gegen höheren
Instanzen durchsetzen konnte. Insbesondere gegenüber Ihrem
Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt, Günther Heiß.
Zeugin war Frau Gabriele Löwnau, welche das Referat V bei der
Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) leitet. Im Fokus der Befragung
standen 2 Prüfbesuche Ihres 8,5 Stellen starken Referats bei der
BND-Außenstelle in Bad Aibling. Der erste davon im Oktober 2013,
dem Jahr der Snowden-Enthüllungen. Bei der Vernehmung der Zeugin,
die sehr offen aussagte und bemüht wirkte, kamen wieder einmal
Mängel in Kontrolle und Aufsicht des BND zu Tage. Auch stellte die
Zeigin bei den Besuchen Ihres Referats Datenlöschungen fest. Dies
ist in sofern brisant, da der Ausschuss ein Löschmoratorium beim
BND bewirkt hat, um den Aufklärungsauftrag in vollem Umfang
erfüllem zu können. Die zweite heute angehörte Zeugin, Christina
Polzin, war Referatsleiterin im Referat 601 des Bundeskanzleramt.
Als Juristin war Ihre Abteilung u.a. für die juristische Bewertung
von Maßnahmen der G-10 Kommission, aus Sicht des Bundeskanzleramts,
zuständig. In der Anhörung stellte sie heute u.a. klar, an welchen
Stellen sie die viel besprochene "Weltraumtheorie" des BND nicht
vertrat und warum Ihre Rechtseinschätzung sich nicht gegen höheren
Instanzen durchsetzen konnte. Insbesondere gegenüber Ihrem
Abteilungsleiter 6 im Bundeskanzleramt, Günther Heiß.
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