TA018 - Öffentliche Sitzung am 05.11.2015
In Folge 18 berichten wir über die Anhörung des Sonderermittlers
Kurt Graulich im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss. Er hat die
vom BND abgelehnten NSA-Selektoren geprüft und einen Bericht dazu
veröffentlicht. Zudem wurde BND-Justiziar Ader vernommen.
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Beschreibung
vor 9 Jahren
Mehrere Monate hat Kurt Graulich, ehemaliger Richter am
Bundesverwaltungsgericht, damit verbracht, NSA-Selektoren zu
untersuchen. Diese Suchbegriffe waren an den
Bundesnachrichtendienst übergeben worden, damit er sie auf von ihm
überwachten Kommunikationsverkehr anwendet. Diese konkreten
Selektoren wurden nach derzeitigem Kenntnisstand nur für die
Satellitenerfassung im Standort Bad Aibling genutzt (eine Nutzung
in anderen Abhörmaßnahmen wäre aber durchaus möglich). Durch
Zeugenvernehmungen war dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss
bekannt geworden, dass zahlreiche US-Selektoren gegen deutsche
Interessen verstoßen würden und dass die Prüfung möglicherweise
unzureichend sei. Anstatt dem Untersuchungsausschuss die
abgelehnten Selektoren zur Verfügung zu stellen, wurde Herr
Graulich vom Kanzleramt als Vertrauensperson eingesetzt, um diese
Prüfung vorzunehmen und einer möglichen Geheimschutzvereinbarung
Sorge zu tragen. In der heutigen Sitzung wurde Graulich zu seinem
262-seitigen offenen Bericht befragt. Der Bericht wurde auch in
zwei weiteren, eingestuften Varianten für die Abgeordneten und das
Kanzleramt angefertigt. Im Anschluss an die erste Anhörung wurde
der BND-Justiziar Werner Ader im Ausschuss vernommen. Er ist
Referatsleiter innerhalb der Abteilung ZY des BND, die u. a. für
Rechtsfragen, den Haushalt und die Personalverwaltung zuständig
ist. Er hat die Texte geschrieben, die Kurt Graulich in seinem
Bericht teilweise ohne Kennzeichnung übernommen hat. Außerdem ist
er der Meinung, dass die Weltraumtheorie durchaus eine vertretbare
Rechtsauslegung darstellt.
Bundesverwaltungsgericht, damit verbracht, NSA-Selektoren zu
untersuchen. Diese Suchbegriffe waren an den
Bundesnachrichtendienst übergeben worden, damit er sie auf von ihm
überwachten Kommunikationsverkehr anwendet. Diese konkreten
Selektoren wurden nach derzeitigem Kenntnisstand nur für die
Satellitenerfassung im Standort Bad Aibling genutzt (eine Nutzung
in anderen Abhörmaßnahmen wäre aber durchaus möglich). Durch
Zeugenvernehmungen war dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss
bekannt geworden, dass zahlreiche US-Selektoren gegen deutsche
Interessen verstoßen würden und dass die Prüfung möglicherweise
unzureichend sei. Anstatt dem Untersuchungsausschuss die
abgelehnten Selektoren zur Verfügung zu stellen, wurde Herr
Graulich vom Kanzleramt als Vertrauensperson eingesetzt, um diese
Prüfung vorzunehmen und einer möglichen Geheimschutzvereinbarung
Sorge zu tragen. In der heutigen Sitzung wurde Graulich zu seinem
262-seitigen offenen Bericht befragt. Der Bericht wurde auch in
zwei weiteren, eingestuften Varianten für die Abgeordneten und das
Kanzleramt angefertigt. Im Anschluss an die erste Anhörung wurde
der BND-Justiziar Werner Ader im Ausschuss vernommen. Er ist
Referatsleiter innerhalb der Abteilung ZY des BND, die u. a. für
Rechtsfragen, den Haushalt und die Personalverwaltung zuständig
ist. Er hat die Texte geschrieben, die Kurt Graulich in seinem
Bericht teilweise ohne Kennzeichnung übernommen hat. Außerdem ist
er der Meinung, dass die Weltraumtheorie durchaus eine vertretbare
Rechtsauslegung darstellt.
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