TA011 – Pressekonferenz der Opposition zur Verfassungsklage "Selektoren" (Auszüge)

TA011 – Pressekonferenz der Opposition zur Verfassungsklage "Selektoren" (Auszüge)

Bericht von der gemeinsamen Pressekonferenz von DIE LINKE und B’90/Die Grünen am 17. September 2015. Der Anlass war die ebenfalls gemeinsam eingereichte Verfassungsklage zur Herausgabe der Selektorenliste.
33 Minuten
Podcast
Podcaster
Der Podcast zum deutschen Geheimdienst-Untersuchungsausschuss.

Beschreibung

vor 9 Jahren
In Ausgabe 11 berichten wir diesmal von der gemeinsamen
Pressekonferenz von DIE LINKE und B’90/Die Grünen am Donnerstag,
den 17. September 2015. Der Anlass ist die ebenfalls gemeinsam
eingereichte Verfassungsklage zur Herausgabe der Selektorenliste.
Im Rahmen der Ausschussarbeit wurde bekannt, dass der amerikanische
Auslandsgeheimdienst NSA eine umfangreiche und sich ständig
ändernde Liste mit Selektoren (oder auch Suchkritierien) an den BND
gegeben hat, damit dieser diese in seinen Überwachungssystemen
laufen lassen kann. Im Rahmen dieser Dienste-Kooperation ist jedoch
bekannt geworden, dass auch deutsche Interessen von den
NSA-Selektoren berührt werden. Genau genommen sei dies wohl einem
einzigen Sachbearbeiter im BND aufgefallen, der dann eine
umfangreiche Löschaktion von 12.000 Selektoren eingeleitet hat
(eine Zahl, die später in den Medien kursierte). Der betreffende
Sacharbeiter W.O. hat dazu am 20. Mai 2015 selbst im
Untersuchungsausschuss ausgesagt. (Das Live Protokoll von
Netzpolitik.org sowie eine gute Zusammenfassung von Friedhelm Greis
auf Golem.de sei hier einmal verlinkt. Dieser Podcast hatte damals
leider jedoch noch nicht berichtet). Aus dem Untersuchungsausschuss
wurde wiederholt verlangt, selber Einsicht in die Selektorenliste
zu nehmen. Auf Drängen der Bundesregierung wurde dies jedoch stets
unterbunden. Die Ausschussmehrheit von SPD und CDU einigte sich
danach auf einen Vorschlag der Bundesregierung zur Einsetzung einer
Vertrauensperson. Diese Vertrauensperson soll stellvertretend für
die Abgeordneten Einsicht in die Liste bekommen, sowie Bewertungen
vornehmen. Anschließend soll diese Person dann dem Ausschuss
berichten, jedoch nur in einem Umfang, welcher vom Kanzleramt vorab
durch eine Aussagegenehmigung bestimmt wird. Am 2. Juli 2015
setzten sich CDU und SPD gegen die Oppositionsminderheit im
Ausschuss in einem Beschluss zu dieser Vorgehensweise durch. (Wir
berichteten in Folge 6) Über den Sommer nahm Kurt Graulich als von
der Bundesregierung beauftragte Vertrauensperson seine Arbeit auf.
Das Ergebnis steht zum heutigen Zeitpunkt noch aus. Gleichzeitig
bereiteten Die Grünen und Die Linke die aufwendige Verfassungsklage
vor. Diese wurde am 16. September 2015 eingereicht. Am 17.
September folgte nun die Pressekonferenz in Berlin.

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