#201: "Die Bombardierung von Zivilisten ist ein infames Kriegsverbrechen"
Der wöchentliche Podcast der F.A.Z. für Recht, Politik und Justiz
1 Stunde 57 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
In Folge 201 legen Corinna Budras und Pia Lorenz wieder einen
Schwerpunkt auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der
Kölner Völkerrechtsprofessor Claus Kreß spricht darüber, wie die
Ukraine auf bemerkenswerte Art und Weise alle Hebel in Gang setzt,
die das Völkerrecht so bietet. Landet der russische Präsident Putin
irgendwann tatsächlich vor dem Internationalen Strafgerichtshof?
Außerdem sprechen wir über das neue russische Zensurgesetz und die
Rechte, die geflüchtete Ukrainer in Deutschland haben. Mit Marcus
Jung sprechen wir über die schwierige Rolle von Kanzleien, die über
Jahre hinweg enge Kontakte zu russischen Mandanten geknüpft haben.
Müssen sie diese Verbindungen nun kappen? Auch im langen Streit
zwischen Verfassungsschutz und der AfD gibt es Bewegung: Das
Verwaltungsgericht Köln hat noch am Dienstagabend entschieden, dass
der Verfassungsschutz als Verdachtsfall führen darf. Helene
Bubrowski berichtet über das Verfahren und die längst überfällige
Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln hat noch in anderer
Hinsicht für Wirbel gesorgt: Vergangene Woche erklärte es die
frisch eingeführten Meldepflichten im Netzwerkdurchsetzungsgericht
für europarechtswidrig. Die Regel soll Google, Facebook & Co
dazu zwingen, strafbare Inhalte und Nutzerdaten an das
Bundeskriminalamt zu melden, doch daraus wird nun nichts. Und
schließlich küren wir noch – wie jede Woche - das gerechte Urteil
der Woche.
Schwerpunkt auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der
Kölner Völkerrechtsprofessor Claus Kreß spricht darüber, wie die
Ukraine auf bemerkenswerte Art und Weise alle Hebel in Gang setzt,
die das Völkerrecht so bietet. Landet der russische Präsident Putin
irgendwann tatsächlich vor dem Internationalen Strafgerichtshof?
Außerdem sprechen wir über das neue russische Zensurgesetz und die
Rechte, die geflüchtete Ukrainer in Deutschland haben. Mit Marcus
Jung sprechen wir über die schwierige Rolle von Kanzleien, die über
Jahre hinweg enge Kontakte zu russischen Mandanten geknüpft haben.
Müssen sie diese Verbindungen nun kappen? Auch im langen Streit
zwischen Verfassungsschutz und der AfD gibt es Bewegung: Das
Verwaltungsgericht Köln hat noch am Dienstagabend entschieden, dass
der Verfassungsschutz als Verdachtsfall führen darf. Helene
Bubrowski berichtet über das Verfahren und die längst überfällige
Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln hat noch in anderer
Hinsicht für Wirbel gesorgt: Vergangene Woche erklärte es die
frisch eingeführten Meldepflichten im Netzwerkdurchsetzungsgericht
für europarechtswidrig. Die Regel soll Google, Facebook & Co
dazu zwingen, strafbare Inhalte und Nutzerdaten an das
Bundeskriminalamt zu melden, doch daraus wird nun nichts. Und
schließlich küren wir noch – wie jede Woche - das gerechte Urteil
der Woche.
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