Corona Arbeitsrecht Home Office Angebotspflicht

Corona Arbeitsrecht Home Office Angebotspflicht

11 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Paragraph 28b Infektionsschutzgesetz Absatz 7: "Der Arbeitgeber hat
den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren
Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung
auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe
entgegenstehen". Die Beschäftigten haben dieses Angebot
anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
27.1.2021-15.3.2021  Trailer & Outro by Raphael Hansen
"Toi et Moi" Cologne 

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