"Im Lichte der europäischen Vorgaben" – das Postbank-Urteil

"Im Lichte der europäischen Vorgaben" – das Postbank-Urteil

recht auf audio - Folge 11
20 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Lasst uns über AGB sprechen. Denn AGB betreffen uns alle. Fast
keine Verträge, die ihr mit Unternehmen schließt, kommen ohne AGB
aus. Darin finden sich alle möglichen Regelungen. Oft ist auch eine
Klausel enthalten, wie das Unternehmen die AGB ändern kann. Eine
solche Klausel prüfte der Bundesgerichtshof (BGH) im April. In dem
Verfahren klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die
Postbank. Gegenstand war eine Klausel zur Änderung der AGB. Danach
durfte die Postbank über anstehende Änderungen zwei Monate vor dem
Zeitpunkt der Änderung informieren. Wer der Änderung bis zum
Stichtag nicht widersprach, akzeptierte die neuen Bedingungen. Der
BGH entschied: So geht es nicht. Die Verbraucherzentrale Hessen
erwartet, dass das Urteil immense Auswirkungen hat. Nicht nur
Banken, auch viele anderen Firmen haben in ihrem Kleingedruckten
ähnliche Regeln. Diese wird man nun ganz genau prüfen dürfen.

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