#37 Andreas Beyer im Interview - Ambulant Betreutes Wohnen
11 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die BSG GmbH leistet ambulante Eingliederungshilfe zum
selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) für
dauerhaft wesentlich behinderte Menschen im Rahmen der §§
78, 90, 99, 113 SGB IX.
In diesem Interview beantwortet Andreas Beyer, Regionalleiter der
psychosozialen Dienste in der Region West der BSG, die
wichtigsten Fragen zum Ambulant Betreuten Wohnen.
In diesem Video erfahren Sie: - Was ist Ambulant
Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung/
Suchterkrankungen ist - Was die Ziele dieser
Unterstützungsform sind - Wie das Betreuungsangebot konkret
aussieht - Wer Ambulant Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen
kann - Welche Voraussetzungenerfüllt sein müssen - Wie
lange Menschen mit psychischen Erkrankungen Anspruch auf Ambulant
Betreutes Wohnen haben - Wie Menschen mit psychischen
Erkrankungen Ambulant Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen können
- Wie Menschen durch das Personal konkret im Alltag unterstützt
werden - Wer Ambulant Betreutes Wohnen finanziert -
Wie die Antragsstellung erfolgt - An wen können Sich Betroffene
oder Angehörige wenden können
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite es
LWL: https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/hilfen/
In folgenden Städten bieten wir Ambulant
Betreutes Wohnen an: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck,
Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen
und Waltrop
Wir stehen Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zur
Verfügung! Melden Sie sich gerne telefonisch bei uns
unter: 02361 388 59 43 oder per Mail unter: beyer@bildung-sg.de
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