Bhagavad Gita Kapitel 2 Vers 47 - Du hast das Recht darauf dein Karma auszuarbeiten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Die Ausarbeitung deines Karmas ist sowohl dein Recht als auch
deine Pflicht. Nach den Früchten deiner Handlungen solltest du
nicht streben, denn dies schafft erneut Bindung. Wenn du nicht
nach den Früchten deiner Handlung strebst reinigst du dich durch
deine Handlungen und gelangst schlussendlich zur Befreiung.
Deswegen ist es auch nicht gut träge zu werden und aufhören zu
handeln, solange du noch Karma hast.
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