#EinBlick – nachgefragt mit Prof. Dr. Clarissa Kurscheid und Dr. Thomas Schang: Innovationsfonds und Praxisnetze

#EinBlick – nachgefragt mit Prof. Dr. Clarissa Kurscheid und Dr. Thomas Schang: Innovationsfonds und Praxisnetze

EinBlick sprach in zwei Interviews über den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA sowie die regulatorischen Anforderungen für Praxisnetze.
17 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
EinBlick – nachgefragt Podcast mit Interviews und Diskussionsrunden
mit Expert:innen des Gesundheitswesens Innovationsfonds und
Praxisnetze – neue Impulse für die Versorgung Fachjournalistin und
EinBlick-Redakteurin Mirjam Bauer sprach beim Kongress für
Gesundheitsnetzwerker in Berlin mit Frau Professor Dr. Clarissa
Kurscheid über den Innovationsfonds des Gemeinsamen
Bundesausschusses G-BA. In einem zweiten Gespräch mit Dr. Thomas
Schang ging es um die regulatorischen Anforderungen für
Praxisnetze. Frau Professor Dr. Clarissa Kurscheid ist
Geschäftsführerin der figus GmbH, einem privaten Forschungsinstitut
für Gesundheits- und Systemgestaltung. Ihr Schwerpunkt ist die
Beratung von Ärztenetzen und Institutionen im Bereich
Versorgungsforschung. Frau Professor Kurscheid ist Präsidentin der
Europäischen Fachhochschule in Köln. Sie moderierte beim
siebzehnten Kongress für Gesundheitsnetzwerker in Berlin den
Expertentalk ›Der Innovationsfonds auf dem Prüfstand‹. Dr. Thomas
Schang ist Facharzt für Chirurgie. Dr. Schang Vorsitzender der
Agentur deutscher Arztnetze e. V.. Er verantwortet die Medizinische
Leitung der Telearztzentrum ife Gesundheits-GmbH in Nehmten. Weiter
ist Dr. Schang Vorsitzender des Ärztenetz Eutin-Malente e.V., des
Dachverbandes der Praxisnetze Schleswig-Holstein sowie
Vorstandsmitglied der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Beim Kongress
für Gesundheitsnetzwerker nahm er an der Podiumsdiskussion
›Versorgung in der Krise: Wie schaffen wir zukunftsfähige
Strukturen?‹ und sprach als Experte zum Thema ›Anforderungen nach
zehn Jahren Praxisnetzanerkennung: Braucht es eine Überarbeitung
des § 87 b SGB V?‹

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