Teil 02: Religionsfreiheit in Deutschland mit Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt
Religionsfreiheit und Menschenrechte
23 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Religionsfreiheit lässt sich nicht von vorne herein auf
bestimmte Räume, etwa die Privatsphäre oder kirchliche
Institutionen, beschränken, sondern umfasst auch öffentliches
Wirken - dazu zählt auch die Universität. Prof. Bielefeldt geht der
Frage nach, ob negative Religionsfreiheit rechtlich haltbar ist.
Dies ist der erste von zwei Teilen zum Thema Religionsfreiheit. Was
steckt dahinter und warum ist das so ein zentrales Recht? Prof. Dr.
Dr. h.c. Heiner Bielefeldt ist Inhaber des Lehrstuhls für
Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist
Snderberichterstatter der Vereinten Nationen für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit.
https://www.facebook.com/begruendetglauben/
https://www.instagram.com/begruendet_glauben/
https://www.begruendet-glauben.org/ https://www.iguw.de/
bestimmte Räume, etwa die Privatsphäre oder kirchliche
Institutionen, beschränken, sondern umfasst auch öffentliches
Wirken - dazu zählt auch die Universität. Prof. Bielefeldt geht der
Frage nach, ob negative Religionsfreiheit rechtlich haltbar ist.
Dies ist der erste von zwei Teilen zum Thema Religionsfreiheit. Was
steckt dahinter und warum ist das so ein zentrales Recht? Prof. Dr.
Dr. h.c. Heiner Bielefeldt ist Inhaber des Lehrstuhls für
Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der
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