Unsere Verfassung | Von Jochen Mitschka
11 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen
und Links) findet ihr hier:
https://kenfm.de/unsere-verfassung-von-jochen-mitschka
Wann erhält Deutschland eine Verfassung?
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Das Grundgesetz wurde dem deutschen Volk nach dem Krieg
"gegeben", weshalb es keine Verfassung im Sinne einer
Selbstbestimmung der Völker ist. Weder über diese Verfassung,
noch die hunderten von Änderungen, welche durch politische
Parteien im Laufe der Jahrzehnte vorgenommen wurden, waren vom
Souverän, dem Volk, den Wählern, oder wie man uns nennen mag,
direkt abgestimmt bestätigt worden. Im Iran, in Russland, in
Syrien … überall werden Verfassungen und Verfassungsänderungen
den Menschen zur Bestätigung vorgelegt. Nur in Deutschland wurde
dies bisher verweigert, angeblich auf Grund der Erfahrungen im
Nazi-Regime und der breiten Zustimmung in der Bevölkerung zum
Nazi-Regime.
Nun war das Grundgesetz in seiner ursprünglichen Form eine der
besten Verfassungsentwürfe, die es jemals innerhalb eines
kapitalistischen Kontextes gegeben hat. Denn es hatte zwischen
den Artikeln 1 und 20 die wichtigsten Menschenrechte zur
Grundlage des Rechts in Deutschland gemacht. Es hatte die soziale
Verantwortung von Vermögen enthalten, welches heute in China real
durchgesetzt wird, es hatte die paritätische Mitbestimmung
vorgesehen und damit Arbeitnehmerrechte gestärkt, es hatte nicht
nur eine Beteiligung an Angriffskriegen, sogar eine Vorbereitung
derselben unter Strafe gestellt. Beispiele, die heute in der
deutschen Realpolitik nicht mehr zu finden sind.
Insbesondere was die Kriegsbeteiligung Deutschlands betrifft,
wurde die anfängliche Angst der Verfasser des Grundgesetzes auf
den Kopf gestellt. Während der übergroße Teil der Bevölkerung den
Einsatz der Bundeswehr im Ausland mit einer fast
Zweidrittelmehrheit ablehnt (1), wird sie ständig und immer
stärker in allen möglichen Kriegen durch die politische Führung
zum Einsatz gebracht. So dass man sich fragen muss, ob die
Bedenken, welche dazu führten, das Grundgesetz nicht durch ein
Referendum zur Verfassung werden zu lassen, heute noch gültig
sind.
Aus diesem Grund hat sich eine Bewegung gegründet, welche das
deutsche Grundgesetz zur Verfassung erheben will. Aber genau dies
wird derzeit vom politischen Establishment blockiert. Angela
Merkel sprach offen von einem Primat der Politik und verweigerte
damit dem Souverän die Mitentscheidung über Krieg und Frieden,
über existenzielle politische Entscheidungen. (2) Und als eine
Bewegung eine hölzerne Stele mit dem Artikel 20 des Grundgesetzes
zu den am Bundestag stehenden anderen Grundgesetzartikeln
hinzufügen wollte, wurde das vehement verhindert. Denn Artikel 20
des GG besagt:
Abs. 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.
Abs. 2 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke
in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgeübt.
Abs. 3 Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und
Recht gebunden.
Abs. 4 Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn
andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ein Bericht über den Versuch der politischen Führung des Landes,
den Artikel 20 des GG als unwesentlich erscheinen zu lassen, geht
ausführlich aus der Webseite der Bewegung hervor, welche diesen
Artikel als untrennbar mit den 19 anderen Artikeln des
Grundgesetzes verstanden wissen will. (3) Man muss sich fragen,
warum mit allen Mitteln versucht wird, den Artikel 20 im
Bewusstsein der Menschen zu unterdrücken, obwohl er doch für die
Menschen, neben Artikel 1, der wichtigste aller Artikel ist, da
er bestimmt, wer der Souverän des Landes ist.
Wer kontrolliert die Kontrolleure?…weiterlesen
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