Impfpflicht? Impfnötigung! | Von Peter Haisenko
18 Minuten
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vor 3 Jahren
Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen
und Links) findet ihr hier:
https://kenfm.de/impfpflicht-impfnoetigung-von-peter-haisenko/
Ein Standpunkt von Peter Haisenko. Nötigung ist ein
Straftatbestand und wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren
geahndet. Die Art und Weise, wie Impfunwillige mit Drohungen zur
COVID-Impfung getrieben werden, ist Psychoterror, der nur noch
als Nötigung bezeichnet werden kann. Warum haben sich Menschen
die Spritze verpassen lassen, die gegen Corona schützen soll? Mit
einem Mittel, das nur eine Notzulassung hat und keineswegs den
etablierten Standards für Impfstoffe gerecht wird. Da gibt es
zunächst diejenigen, die einigermaßen überzeugt sind, dass ihnen
der Bankkaufmann nur die reine Wahrheit erzählt und Angst und
Panik wegen der Pandemie berechtigt, ja lebenserhaltend sind. Der
verharmlosend „Piks“ genannte Eingriff in ihre körperliche
Unversehrtheit hilft ihrem seelischen Gleichgewicht. Wie groß der
Prozentsatz dieser ist, ist schwer einzuschätzen. Mein
persönlicher Eindruck ist aber, dass es sich nur um eine
Minderheit handeln kann. Warum lassen sich diejenigen spritzen,
die das nicht aus der Überzeugung tun, wirklich etwas Notwendiges
für ihre Gesundheit anzunehmen?
Die meisten Geimpften, mit denen ich gesprochen habe, sagen, dass
sie sich haben impfen lassen, weil sie den Einschränkungen für
Ungeimpfte entkommen wollen. Weil sie in Urlaub fahren wollen
oder Orte ohne Test betreten, für deren Zutritt ein frischer Test
verlangt wird. Oder eben ein Impf- oder Genesungsnachweis. Allein
Letzterer ist schon hochproblematisch. Alle, diesmal wirklich
alle Fachleute, inklusive der regierungsamtlichen Stellen, gehen
davon aus, dass ein hoher Prozentanteil an COVID-Infektionen
unerkannt verlaufen ist. Das heißt, man hat sich das Virus
eingefangen, der Körper hat es ohne Symptome unbemerkt abgewehrt
und sich so eine natürliche Immunität erworben. Die Meinungen
dazu variieren nur in der Annahme des Prozentsatzes: Sind diese
symptomfrei Immunisierten nun das Doppelte oder das Zehnfache der
durch Tests erkannten Infektionen? Ein Test für Gesunde ist nicht
vorgesehen, ob sie sich unbemerkt immunisiert haben oder schon
immer immun waren. So gilt auch für sie, dass sie sich
„freiimpfen“ lassen sollen. Drohung aus dem Kanzleramt:
Impfpflicht durch die Hintertür. Täglich werden wir traktiert mit
neuen Meldungen, welches Reiseziel mit welchen Einschränkungen
belegt worden ist oder in wenigen Tagen sein wird. Man kann den
Überblick nicht mehr behalten. Selbst wenn man sich schon in
einem bislang als ungefährlich eingestuften Reiseland aufhält,
kann man nicht sicher sein, ob man nicht nach der Rückkehr aus
dem plötzlich als Hochrisikogebiet eingestuften Land für zwei
Wochen in Quarantäne muss. Inklusive Gehaltsverlust, wegen der
verordneten Fehltage am Arbeitsplatz. Es sei denn, man ist schon
zweimal geimpft. Dass das weder vor Infektion noch Erkrankung
oder sogar Tod schützt, ist bekannt und setzt so den unsäglichen
Propagandaverfahren die Krone auf. Aber wer eben doch endlich
wieder einmal sein geliebtes Urlaubsziel aufsuchen möchte, der
muss schon über starke Nerven oder Durchhaltevermögen verfügen,
seine Reise ohne Impfung anzutreten und sich so andauernder
Testpflicht auszusetzen. Aber auch das reicht nicht aus. In den
Medien werden andauernd Zitate publiziert, wenn sich Hinz und
Kunz mit Forderungen nach Einschränkungen für Ungeimpfte
auskotzen. Kein Kino, keine Disco, kein Restaurant, kein
Fußballstadion oder Konzert soll betreten werden dürfen, ohne
Impfung. Bisher waren das keine „regierungsamtlichen“
Verlautbarungen, aber es kamen von der Regierung auch keine
klaren und eindeutigen Absagen für diese grundgesetzwidrigen
Forderungen der Soziopathen im Schlepptau des Obersoziopathen
Lauterbach. Seit diesem Wochenende sieht das anders aus. Da hat
sich Kanzleramtsminister Helge Braun in einem Interview in der
BamS unmissverständlich für eine Impfpflicht durch die Hintertür
ausgesprochen. Konkret macht er deutlich, dass es für Ungeimpfte
„weitere Verschärfungen geben müsse. Gewisse Angebote wie
Restaurant, Kino und Stadionbesuche wären dann selbst für negativ
getestete Ungeimpfte nicht mehr möglich.“ Klare Sache: Hier wird
das im Grundgesetz garantierte Gleichheitsprinzip ausgehebelt.
Hier geht es um gehorsames Untertanentum. Wer sich dem Impfzwang
unterordnet, erhält Privilegien, wer dagegen aufmuckt, muss mit
Repressalien rechnen. Es droht Freiheitsentzug. Aber ist das
Grundgesetz in Merkels Kanzleramt nicht schon lange nur noch
lästige Staffage?
Nötigung ist ein Straftatbestand. Oben drauf der Psychoterror,
diesmal von der Kanzlerin selbst und den Landesfürsten: Wer sich
nicht impfen lässt handelt unsolidarisch, gefährdet das Leben
anderer und ist letztlich schuld daran, dass der nächste Lockdown
unumgänglich wird. Hier wird wieder einmal die Realität verdreht.
Die Impf-Soziopathen bezeichnen Impfunwillige als Soziopathen.
Dabei könnte es doch so einfach sein. Wer Angst vor dem Virus
hat, der soll sich impfen lassen. Dann ist er doch laut
Propaganda geschützt. Dann kann es ihm doch gleichgültig sein, ob
Ungeimpfte frei herumlaufen. Es müssten dann doch nur diese sein,
die dem Risiko einer Infektion oder Krankheit ausgesetzt sind.
Warum also wird der Impfterror betrieben? Doch nicht zum Schutz
der Geimpften? Oder weiß man in Regierungskreisen, dass die
Impfungen für die Katz sind? Wie sonst wäre es zu erklären, dass
derart massiv zur Impfung genötigt wird?
Und es ist Nötigung! § 240 „Nötigung“ beschreibt das so: Wer
einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit
einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder
Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die
Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem
angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Der Versuch ist
strafbar. In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein
besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder seine
Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Rechtswidrig? Renommierte Verfassungsrechtler haben festgestellt,
dass die Regierung rechtswidrig im Sinne des Grundgesetzes
gehandelt hat, indem sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
missachtet hat. Zudem ist unklar, welches Ziel verfolgt wird.
Dass das Virus nicht „ausgerottet“ werden kann, ist Konsens. Dass
die Pharmaindustrie mit Milliardensummen bedacht wird, ebenfalls.
Was also ist der „angestrebte Zweck“ und kann er etwas anderes
als „verwerflich“ sein? Gewalt? Was kann ein Bußgeld oder eine
Zutrittsverweigerung anderes als Gewaltanwendung sein. Die
Drohungen mit „empfindlichen Übeln“ sind allgegenwärtig, in Form
von Verweigerung von grundgesetzlichen Freiheiten für Ungeimpfte.
Es sind Fälle bekannt, dass Schwangere in direktem Zusammenhang
mit der Impfung ihr Kind verloren haben. Wer also mit obigem
Repertoire Schwangere zur Impfung nötigt, macht sich eines
besonders schweren Falls schuldig und missbraucht damit seine
Stellung als Amtsträger. So hat sich nicht nur die Regierung der
Nötigung schuldig gemacht, sondern auch alle ihr gewogenen
Medienleute, die die Nötigung der Regierung transportieren und so
erst die Schlagkraft verleihen. Eine Impfpflicht gibt es nicht
und das wird gebetsmühlenartig ständig wiederholt. Die gibt es
offiziell tatsächlich nicht, aber wie die Impfunwilligen
zunehmend drangsaliert werden, kann nur noch als Impfnötigung
bezeichnet werden. Ich wiederhole es: Wer einen Menschen mit
Androhung eines empfindlichen Übels zu einer Impfung zwingen
will, begeht den Akt der Nötigung. Die Aberkennung
grundgesetzlich garantierter Rechte ist ein empfindliches Übel.
Was sonst? Die Frage bleibt nur noch, ob sich ein deutsches
Gericht finden wird, das die professionellen und „ehrenamtlichen“
Nötiger ihrer gerechten Strafe zuführen wird. Der Versuch, das
herzustellen, ist bereits unternommen worden. Und zwar von einem
mutigen Juristen in Baden Württemberg. Dessen „Anregung zur
Aufnahme von Ermittlungen“ stelle ich hier vor und auch dieser
Jurist kommt zu dem Schluss, dass Nötigung vorliegt…weiterlesen
hier:
https://kenfm.de/impfpflicht-impfnoetigung-von-peter-haisenko/
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