Weißkittel mit finsteren Plänen | Von Kathrin Schmidt
20 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Mit den Forderungen nach einer COVID-19-Impfstrategie für Kinder
verletzt der 124. Deutsche Ärztetag sein Berufsethos. Ein Kommentar
von Kathrin Schmidt. Wenn es um Kindeswohlgefährdung geht, dauerte
es für gewöhnlich nicht lange, bis ein Chor von Empörungsschreien
aufgebrachter Eltern ertönte. Doch angesichts der ungeheuerlichen
Vorschläge des 124. Deutschen Ärztetages — die Corona-Impfung bei
Kindern betreffend — ist das Schweigen im Wald unerträglich laut.
Dabei steht Deutschland mit diesem gedanklichen Vorstoß eine
Kindeswohlgefährdung von historischem Ausmaß ins Haus. Vor diesem
Hintergrund muss die Frage erlaubt sein, ob der Nürnberger Kodex
noch gilt oder ob dieser zum Lippenbekenntnis verkommen ist. Die
Bundesärztekammer (BÄK) als die deutsche Spitzenorganisation der
ärztlichen Selbstverwaltung ist selbst keine Kammer oder eine
sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts und fungiert als
nichteingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Sie bündelt
aber mit den Ärztekammern der Länder siebzehn Körperschaften des
öffentlichen Rechts (Nordrhein-Westfalen verfügt über zwei
eigenständige, regional organisierte Kammern). Während sie durch
die Unterstützung der Landesärztekammern mittelbar gesetzliche
Aufgaben übernimmt, erwuchsen ihr in den letzten Jahren auch
unmittelbare gesetzliche Aufgaben, zum Beispiel in der
Transfusions- oder Transplantationsmedizin. Im Jahre 1947 als
Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern gegründet,
arbeitet sie seit 1955 unter ihrem jetzigen Namen. Im Jahre 1946
ging ihr eine formlose Assoziation von Vorsitzenden der
Ärztekammern der westdeutschen Besatzungszonen voraus, die ein Jahr
vor Gründung den Beschluss fasste, eine Beobachtungskommission
unter Leitung von Alexander Mitscherlich zum Nürnberger
NS-Ärzteprozess zu entsenden. Aus der Arbeit dieser Kommission
entstand 1949 ein Abschlussbericht unter dem Titel „Wissenschaft
ohne Menschlichkeit. Medizinische und eugenische Irrwege unter
Diktatur, Bürokratie und Krieg“, der in einer Auflage von 10.000
Stück publiziert wurde...hier weiterlesen:
https://kenfm.de/weisskittel-mit-finsteren-plaenen-von-kathrin-schmidt
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verletzt der 124. Deutsche Ärztetag sein Berufsethos. Ein Kommentar
von Kathrin Schmidt. Wenn es um Kindeswohlgefährdung geht, dauerte
es für gewöhnlich nicht lange, bis ein Chor von Empörungsschreien
aufgebrachter Eltern ertönte. Doch angesichts der ungeheuerlichen
Vorschläge des 124. Deutschen Ärztetages — die Corona-Impfung bei
Kindern betreffend — ist das Schweigen im Wald unerträglich laut.
Dabei steht Deutschland mit diesem gedanklichen Vorstoß eine
Kindeswohlgefährdung von historischem Ausmaß ins Haus. Vor diesem
Hintergrund muss die Frage erlaubt sein, ob der Nürnberger Kodex
noch gilt oder ob dieser zum Lippenbekenntnis verkommen ist. Die
Bundesärztekammer (BÄK) als die deutsche Spitzenorganisation der
ärztlichen Selbstverwaltung ist selbst keine Kammer oder eine
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eigenständige, regional organisierte Kammern). Während sie durch
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Aufgaben übernimmt, erwuchsen ihr in den letzten Jahren auch
unmittelbare gesetzliche Aufgaben, zum Beispiel in der
Transfusions- oder Transplantationsmedizin. Im Jahre 1947 als
Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern gegründet,
arbeitet sie seit 1955 unter ihrem jetzigen Namen. Im Jahre 1946
ging ihr eine formlose Assoziation von Vorsitzenden der
Ärztekammern der westdeutschen Besatzungszonen voraus, die ein Jahr
vor Gründung den Beschluss fasste, eine Beobachtungskommission
unter Leitung von Alexander Mitscherlich zum Nürnberger
NS-Ärzteprozess zu entsenden. Aus der Arbeit dieser Kommission
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