Die Pflichtenfalle | Von Sven Böttcher
16 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Ein Beschluss der deutschen Ärzteschaft stellt Eltern vor eine
heikle Wahl: Flucht ins Exil oder Zwangsimpfung für die Kinder?
Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im
„Rubikon – Magazin für die kritische Masse“, in dessen Beirat
unter anderem Daniele Ganser und Rainer Mausfeld aktiv sind. Da
die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons)
erfolgte, übernimmt KenFM diesen Text in der Zweitverwertung und
weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon auf Spenden
angewiesen ist und Unterstützung braucht. Wir brauchen viele
alternative Medien!
Ein Standpunkt von Sven Böttcher Die deutsche Ärzteschaft fordert
in einem Beschluss von der deutschen Politik, die
„gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“ dürften „Familien
nur mit geimpften Kindern zurückerlangen“. Damit droht renitenten
Eltern weit mehr als die familiäre Abschiebung in die
Impfapartheid — der weltweit einzigartige deutsche
Staatsschulzwang stößt eine ganz andere Tür sperrangelweit auf:
Wer sein Kind nicht beschulen lassen kann, weil es ungeimpft ist,
verliert das Sorgerecht. Ein nicht journalistischer, sondern ganz
persönlicher Zwischenruf von Sven Böttcher, Autor des im
Rubikon-Verlag erschienen Spiegel-Bestsellers „Wer, wenn nicht
Bill?“. Ich habe meine Frau und meine Tochter 2016 temporär
deportiert, nach Frankreich, zu Freunden. Eine unbekannte Täterin
hatte damals am Gymnasium einen Anschlag auf meine Tochter
verübt, die Kripo ermittelte wegen versuchter schwerer
Körperverletzung inklusive Inkaufnahme der Tötung des Opfers,
musste ihre Ermittlungen aber sofort wieder einstellen, da die
Tatverdächtige erst zwölf Jahre alt war und daher nicht verhört
werden konnte. Jugendamt und Psychologen waren auf meiner Seite,
als ich eine vorübergehende Beschulung meiner Tochter durch einen
Privatlehrer — von mir bezahlt — anregte; die Schulbehörde
weigerte sich, irgendwelche Empfehlungen und Gutachten zu lesen,
und kündigte an, wenn meine Tochter nicht binnen zwei Wochen an
einer neuen Schule erschiene, würde man sie meiner Frau und mir
entziehen, sie in die Psychiatrie einweisen und geeignet
medikamentös betreuen. Wie die meisten Eltern wusste ich damals
nichts allzu Genaues über die diesbezügliche Rechtslage in
Deutschland, lernte aber notgedrungen schnell. Daher die
Deportation meiner Frau und meiner Tochter. Es ging ja nicht
anders. Meine Tochter hat hernach, in Frankreich lebend, online
auf Deutsch beschult — doch, das ist erlaubt —, eine Klasse
übersprungen, ihre mittlere Reife mit prima Noten in NRW abgelegt
und ist weiterhin eine wunderbare junge Dame mit hoher
Sozialkompetenz sowie ihrem IQ in den obersten 5 Prozent. Ich
gehe davon aus, dass sie diese Kompetenzen sinnvoll einsetzen
wird — im Ausland. Die damaligen Vorfälle haben sie für ihr Leben
einiges gelehrt, sie wird sich nicht an die Behörden wenden, wenn
ihr Unrecht widerfährt, und sie wird sich sicher nicht als
Beamtin bewerben. Mich und meine Frau hat der damalige Ausflug
unsere gesamten Ersparnisse und Rentenansprüche gekostet. Aber
all das schreibe ich Ihnen nicht, weil ich bemitleidet werden
möchte — danke, es geht uns gut, unsere Tochter ist heil, der
Rest ist nebensächlich —, sondern nur als persönliche Einleitung
im Sinne von „Wer ist er denn, was weiß der schon?“ zu jenem
jüngst geschaffenen Sachverhalt, den Sie als Eltern zumindest
kennen, verstehen und für sich selbst bewerten sollten: dem
Beschlussprotokoll der deutschen Bundesärztekammer zum Muttertag
2021 … weiterlesen hier:
https://kenfm.de/die-pflichtenfalle-von-sven-boettcher KenFM
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