Der unendliche Ausnahmezustand | Von Norman Paech
16 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Staat führt die Bürger seit einem Jahr an der Nase herum,
indem er verspricht, ihnen die Freiheit „später“ und unter
bestimmten Bedingungen wiederzugeben. Exklusivabdruck aus
„Herrschaft der Angst“. Ein Standpunkt von Norman Paech. Ein
Ausnahmezustand sollte, wie der Name so schön sagt, die Ausnahme
bleiben. Wird er zur Regel und hört er nicht mehr auf, muss etwas
faul sein. Die Regierung ist seit März 2020 mit dem Rasenmäher
über die Grundrechte gegangen. Die entrechtete Bevölkerung hat
diese Maßnahmen überwiegend mitgetragen. Es ist den Initiatoren
der großen Umgestaltung und den sie unterstützenden Medien
gelungen, die Menschen mit Angst bei der Stange zu halten. Dies
geschah teilweise auch durch „Deframing“ — indem der Kontext des
Virusgeschehens verschleiert und zum Beispiel verschwiegen wurde,
welche anderen, schlimmeren Krankheiten existieren. Politiker
taten, was in ihrer Zunft durchaus Usus ist: Sie versuchten
Stärke zu zeigen, ohne ihre Kraft in eine sinnvolle Richtung zu
lenken.
Spätestens bis zum 31. März 2021 — nachdem dieser Text verfasst
wurde — muss der Deutsche Bundestag wieder zusammentreten, um
darüber zu beraten und zu entscheiden, ob immer noch eine
„epidemische Lage von nationaler Tragweite“ besteht. Dann läuft
die Ermächtigungsgrundlage für die bisherigen Schutzmaßnahmen
aus, die der erst im November 2020 hinzugefügte Paragraf 28a
Infektionsschutzgesetz (IfSG) in 17 Punkten aufführt. Das Gesetz
gibt nur eine schmale Hilfestellung zur Bestimmung der „Lage“.
Sie liegt nach Paragraf 5 IfSG dann vor, „wenn eine ernsthafte
Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten BRD
besteht“.
Folgt man dem Paragrafen 28a IfSG weiter in seine enggedruckten
Absätze, so knüpft er diese „Gefahr“ an den Schwellenwert von
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, den sogenannten
Inzidenzwert, der es zum Morgen- wie Abendgebet jeder
Radiosendung gebracht hat. Liegt dieser Wert über 50, so können
„umfassende Schutzmaßnahmen, die eine effektive Eindämmung des
Infektionsgeschehens erwarten lassen“ verfügt werden. Sinkt er,
bleibt aber über 35, so können immer noch „breit angelegte
Schutzmaßnahmen, die eine schnelle Abschwächung des
Infektionsgeschehens erwarten lassen“, ergriffen werden. Für die
Bevölkerung macht das keinen Unterschied, der Lockdown wird
einfach verlängert. Da die 17 Maßnahmen des Paragrafen 28a IfSG
ohnehin kumulativ eingesetzt werden können (Absatz 6), ist er die
einfachste Lösung eines Problems, das man eingestandener Weise
immer noch nicht recht begriffen hat…weiterlesen hier:
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