BND-Überwachung - Illegale Realität • STANDPUNKTE
17 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Ein Standpunkt von Sean Henschel. Das
Bundesverfassungsgericht hat am 19. Mai 2020 eine Leitentscheidung
zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz
gefällt. Die Leitsätze des Urteils sprechen für sich – das
Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit diverser
Regelungen des BND-Gesetzes für eindeutig erachtet. Es handelt
sich um eine juristisch bedingt komplizierte Entscheidung, dennoch
mangelt es nicht an klaren Sätzen, die jedermann auf Anhieb
verstehen kann. Trotz der im Allgemeinen verwendeten Fachsprache,
die ein Laie verständlicherweise nicht ohne weiteres zu
dechiffrieren vermag, halte ich es für durchaus angebracht, die im
internationalen Vergleich hervorragende Arbeit und Kompetenz des
Bundesverfassungsgerichts nochmals zu betonen. Die Urteile
sind lehrbuchartig verfasst und können selbst für Nicht-Juristen
eine außerordentlich nützliche Stütze darstellen, um die
wesentlichen Grundstrukturen des Grundgesetzes zu verstehen und zu
hinterfragen. Ein Blick nach Frankreich zum Conseil
constitutionnel, wo die Mitgliedschaft keine juristische
Qualifikation voraussetzt und jeder ehemalige Staatspräsident
Mitglied auf Lebenszeit wird, zeigt welche unterschiedlichen
Maßstäbe in Europa bei der verfassungsgerichtlichen Kontrolle
vorherrschen. Zudem sind die Urteile des Conseil constitutionell in
der Regel ziemlich kurz und enthalten kaum ausführliche
Erklärungen. In Anbetracht der Tatsache, dass in den Kommentaren
vorheriger Texte die dort verwendete Fachsprache als zu kompliziert
und zu trocken empfunden wurde, wird hier versucht, der
sprachlichen „Juristisierung“ etwas entgegenzukommen. Dies ist aus
folgenden Gründen aber nicht einfach. Juristische Fragestellungen
lassen sich selten mit absoluten Aussagen beantworten, mit einem
vorbehaltlosen Ja oder Nein. Oft, sehr oft sogar, bleibt es bei
einem „es kommt darauf an“. In der Regel und grundsätzlich. Zwei
Begriffe die immer wieder in der Juristerei vorkommen. Möchte man
einen Sachverhalt samt juristischer Problematik sorgfältig
wiedergeben, kommt man an juristischer Fachsprache nicht immer
vorbei. Der Jurist freut sich und der Laie ist enttäuscht.
Vereinfacht man das Ganze, wird es für den Laien interessanter und
verständlich, aber im juristischen Sinne nicht ganz korrekt. Jetzt
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vollständigen Text zum Beitrag findest Du
hier:https://kenfm.de/bnd-ueberwachung-illegale-realitaet-%e2%80%a2-standpunkte/
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Bundesverfassungsgericht hat am 19. Mai 2020 eine Leitentscheidung
zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz
gefällt. Die Leitsätze des Urteils sprechen für sich – das
Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit diverser
Regelungen des BND-Gesetzes für eindeutig erachtet. Es handelt
sich um eine juristisch bedingt komplizierte Entscheidung, dennoch
mangelt es nicht an klaren Sätzen, die jedermann auf Anhieb
verstehen kann. Trotz der im Allgemeinen verwendeten Fachsprache,
die ein Laie verständlicherweise nicht ohne weiteres zu
dechiffrieren vermag, halte ich es für durchaus angebracht, die im
internationalen Vergleich hervorragende Arbeit und Kompetenz des
Bundesverfassungsgerichts nochmals zu betonen. Die Urteile
sind lehrbuchartig verfasst und können selbst für Nicht-Juristen
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wesentlichen Grundstrukturen des Grundgesetzes zu verstehen und zu
hinterfragen. Ein Blick nach Frankreich zum Conseil
constitutionnel, wo die Mitgliedschaft keine juristische
Qualifikation voraussetzt und jeder ehemalige Staatspräsident
Mitglied auf Lebenszeit wird, zeigt welche unterschiedlichen
Maßstäbe in Europa bei der verfassungsgerichtlichen Kontrolle
vorherrschen. Zudem sind die Urteile des Conseil constitutionell in
der Regel ziemlich kurz und enthalten kaum ausführliche
Erklärungen. In Anbetracht der Tatsache, dass in den Kommentaren
vorheriger Texte die dort verwendete Fachsprache als zu kompliziert
und zu trocken empfunden wurde, wird hier versucht, der
sprachlichen „Juristisierung“ etwas entgegenzukommen. Dies ist aus
folgenden Gründen aber nicht einfach. Juristische Fragestellungen
lassen sich selten mit absoluten Aussagen beantworten, mit einem
vorbehaltlosen Ja oder Nein. Oft, sehr oft sogar, bleibt es bei
einem „es kommt darauf an“. In der Regel und grundsätzlich. Zwei
Begriffe die immer wieder in der Juristerei vorkommen. Möchte man
einen Sachverhalt samt juristischer Problematik sorgfältig
wiedergeben, kommt man an juristischer Fachsprache nicht immer
vorbei. Der Jurist freut sich und der Laie ist enttäuscht.
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