Goldene Regel für Beschlussfassungen

Goldene Regel für Beschlussfassungen

12 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Das Beschlussfassungen rechtssicher und wasserdicht sind, ist nur
selten der Fall. Oft stehen doch nur Teilinformationen drin, auch
wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen verfasst wurden: Ja, die
Fenster im Gebäude X sollen getauscht werden, aber welche waren
nochmal genau gemeint? Welche Firma wird dafür nochmal beauftragt?
Und welches Budget wurde beschlossen? Im Nachhinein fallen uns die
Lücken gerne auf die Füße. Damit das künftig hoffentlich nicht mehr
passiert, hat Immobilienfachanwalt Dr. Wolfgang lang eine goldene
Regel für Sie. Hören Sie gerne in die Podcastfolge rein. Was sonst
noch bei Beschlussfassungen zu beachten ist und welche Formen der
Willensbildung es in einer WEG noch gibt, das erfahren Sie im
Event-Video "Beschlüsse richtig fassen und umsetzen – Wie Sie
Anfechtbarkeit und Nichtigkeit nach der WEG-Reform vermeiden!" mit
Dr. Wolfgang Lang. Sie finden es auf ivia-akademie.de unter
"Event-Videos". Schreiben Sie uns auch gerne Ihre Themenwünsche
oder Feedback zum Podcast an podcast@ivia-akademie.de.

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