Abnahme und Gewährleistung bei baulichen Maßnahmen: Ein juristischer Genickbruch ...

Abnahme und Gewährleistung bei baulichen Maßnahmen: Ein juristischer Genickbruch ...

48 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Die Abnahme von baulichen Maßnahmen und der Bereich Gewährleistung
sind für WEG-Verwalter:innen ohnehin schon ein Minenfeld. Manchmal
ist es aber besonders verzwickt – so auch in diesem Fall: Die
Beklagte verkauft 176 bereits gebrauchte Wohnungen an
unterschiedliche Erwerber und verpflichtet sich in den
Kaufverträgen, bauliche Maßnahmen durchzuführen. Nach der Sanierung
werden jedoch erhebliche Mängel am Gemeinschaftseigentum
festgestellt und die Wohnungseigentümergemeinschaft klagt auf
Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung – mit Erfolg. Der
Sachverhalt scheint eindeutig, doch dann reicht wider Erwarten die
Beklagte Berufung ein. Es habe keine korrekte Abnahme gegeben. Die
Geschichte nimmt ihren Lauf. Rechtsanwalt Jan Völker erklärt wo die
Knackpunkte liegen und gibt Verwalter:innen wertvolle Tipps. Das
Endurteil des OLG München zum besprochenen Prozess finden Sie hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-11710?hl=true
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podcast@ivia-akademie.de. Wir freuen uns!

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