Überwachungskameras: Schutz oder Straftat?

Überwachungskameras: Schutz oder Straftat?

18 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Einbruch, Vandalismus, Nachbarschaftsstreit – Gründe für das
Anbringen von Überwachungskameras gibt es zahlreiche. Doch ist
deren Einsatz überhaupt erlaubt? Und wenn ja, wo? Wer darf sie
montieren: Eigentümer:innen, Verwalter:innen oder die Mieter:innen?
Werden Videos von Überwachungskameras bei Straftaten vor Gericht
akzeptiert? Oder bringt sich die oder der Überwachende damit selbst
in Teufelsküche? Was sagt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
dazu? Diese und weitere Fragen beantwortet Detlef Wendt,
ivia-Referent und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
in dieser Podcastfolge. Reinhören lohnt sich! Warum auch Attrappen
keine Alternative sind, erfahren Sie in unserem Event-Video
"Diebstahl, Einbruch, Vandalismus – Wann sind Kameras oder
Attrappen am und im Mietshaus erlaubt?":
https://ivia-akademie.de/produkt/diebstahl-einbruch-vandalismus/
Unsere Hybrid-Veranstaltungen finden Sie auf ivia-akademie.de unter
dem Reiter "Digitale Lern-Events". Bei Fragen, Ideen und Anregungen
schreiben Sie uns gerne an podcast@ivia-akademie.de. Wir freuen uns
natürlich auch über ein Abo in Ihrer Podcast-App. Danke!

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