Pornodarsteller, langer Name, mehrfach verwitwet – Kuriose Gründe zur Ablehnung von Mietverträgen

Pornodarsteller, langer Name, mehrfach verwitwet – Kuriose Gründe zur Ablehnung von Mietverträgen

18 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Die achtfach verwitwete Chantal-Jaqueline Plumsbeutel-Skiskibowski
ist voller Vorfreude. Sie möchte in eine wunderschön begrünte
Wohnanlage umziehen und der Eigentümer der Wohnung, die sie mieten
möchte, freut sich auch schon auf sie. Doch dann grätscht die
Wohnungseigentümergemeinschaft dazwischen: Frau
Plumsbeutel-Skiskibowski passe nicht in die Gemeinschaft. Ihr Name
und der Witwenstatus seien schuld. Doch wie kann das sein? Was
sagen diese über ihr Verhalten aus? Und wieso darf sich die
Gemeinschaft überhaupt einmischen? Dazu hat der BGH Stellung
bezogen – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Detlef
Wendt tut dies in dieser Podcastfolge. Lust auf mehr zum Thema?
Buchen Sie das Lern-Event "Wohnungsabnahme und -übergabe – Was ist
bei Einzug und Auszug zu beachten?" vom 12. Juli 2022:
https://ivia-akademie.de/produkt/wohnungsabnahme-uebergabe/ Sie
haben Fragen oder Anregungen zum Podcast? Schreiben Sie uns eine
Mail an: podcast@ivia-akademie.de und lassen Sie uns gerne eine
Bewertung in Ihrer Podcast-App da. Wir freuen uns! Das Urteil des
Bundesgerichtshofes vom 25. September 2020: V ZR 300/18

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