Verbrechen oder Vergehen – was soll eigentlich der Unterschied?
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Es macht Sinn, zwischen schweren Straftaten und weniger
schweren Verstößen zu unterscheiden. So beträgt die Mindeststrafe
bei einem Verbrechen 1 Jahr Freiheitsstrafe und das Verfahren
kann (anders als bei Vergehen) nicht durch die Staatsanwaltschaft
eingestellt werden und noch mehr. Rainer Becker erläutert die
Unterschiede und was zu beachten ist am Beispiel des sexuellen
Missbrauchs von Kindern und des Besitzes und Verbreitens von
Missbrauchsdarstellungen – so genannter
Kinderpornographie.
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