Wolfgang Putz: Assistierter Suizid - Statement aus juristischer Perspektive
Rechtsanwalt Wolfgang Putz referierte am 18.7.2022 in der
Katholischen Akademie in Bayern
27 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in einem
spektakulären Urteil das Grundrecht jedes Menschen auf
Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsttötung festgestellt —
unabhängig von Alter und Krankheit. Unsere Verfassung garantiere
dieses Grundrecht ebenso wie den grundrechtlichen Schutz dafür,
Suizidhilfe selbst in geschäftsmäßiger Form anzubieten. Neben einer
neuen gesetzlichen Regelung solle der Bundestag ein Beratungs- und
Schutzkonzept entwickeln. Das Karlsruher Urteil zog viel Kritik auf
sich, es habe die Tür zur organisierten Sterbehilfe nicht nur
aufgestoßen, sondern „aus den Angeln gehoben“, wie Heribert Prantl
in der Süddeutschen Zeitung schrieb. Ein überzogenes
Autonomie-Verständnis stehe in der Gefahr, die Sterbewilligen aus
ihren zwischenmenschlichen Beziehungen zu isolieren. Und kann eine
„Sterbereifeprüfung“ (Prantl) in jedem Fall gewährleisten, dass der
Sterbewunsch freiwillig, ernst und dauerhaft ist? Wie sieht das aus
bei Minderjährigen, bei bloß lebensmüden Alten, bei Demenzkranken?
Interessant ist, dass sich sowohl Sterbehilfevereine als auch
Patientenschützer gegen weitere gesetzliche Regelungen
ausgesprochen haben, die immer nur bedingt auf den Einzelfall
passen. Sollte sich das Augenmerk der Gesellschaft nicht noch viel
stärker auf medizinische und menschliche Begleitung Schwerstkranker
und Sterbender richten? Es gibt viele gute Gründe, das Thema
Assistierter Suizid erneut zu diskutieren. Und zwar mit
Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der sich seit Jahrzehnten mit
Rechtsfragen am Lebensende beschäftigt und einer der
Beschwerdeführer in Karlsruhe war, mit Professorin Claudia
Bausewein, der führenden Palliativmedizinerin in Deutschland, und
Weihbischof Anton Losinger, der sich über viele Jahre im Deutschen
Ethikrat mit dem Thema Sterbehilfe auseinandergesetzt hat.
spektakulären Urteil das Grundrecht jedes Menschen auf
Inanspruchnahme von Hilfe zur Selbsttötung festgestellt —
unabhängig von Alter und Krankheit. Unsere Verfassung garantiere
dieses Grundrecht ebenso wie den grundrechtlichen Schutz dafür,
Suizidhilfe selbst in geschäftsmäßiger Form anzubieten. Neben einer
neuen gesetzlichen Regelung solle der Bundestag ein Beratungs- und
Schutzkonzept entwickeln. Das Karlsruher Urteil zog viel Kritik auf
sich, es habe die Tür zur organisierten Sterbehilfe nicht nur
aufgestoßen, sondern „aus den Angeln gehoben“, wie Heribert Prantl
in der Süddeutschen Zeitung schrieb. Ein überzogenes
Autonomie-Verständnis stehe in der Gefahr, die Sterbewilligen aus
ihren zwischenmenschlichen Beziehungen zu isolieren. Und kann eine
„Sterbereifeprüfung“ (Prantl) in jedem Fall gewährleisten, dass der
Sterbewunsch freiwillig, ernst und dauerhaft ist? Wie sieht das aus
bei Minderjährigen, bei bloß lebensmüden Alten, bei Demenzkranken?
Interessant ist, dass sich sowohl Sterbehilfevereine als auch
Patientenschützer gegen weitere gesetzliche Regelungen
ausgesprochen haben, die immer nur bedingt auf den Einzelfall
passen. Sollte sich das Augenmerk der Gesellschaft nicht noch viel
stärker auf medizinische und menschliche Begleitung Schwerstkranker
und Sterbender richten? Es gibt viele gute Gründe, das Thema
Assistierter Suizid erneut zu diskutieren. Und zwar mit
Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der sich seit Jahrzehnten mit
Rechtsfragen am Lebensende beschäftigt und einer der
Beschwerdeführer in Karlsruhe war, mit Professorin Claudia
Bausewein, der führenden Palliativmedizinerin in Deutschland, und
Weihbischof Anton Losinger, der sich über viele Jahre im Deutschen
Ethikrat mit dem Thema Sterbehilfe auseinandergesetzt hat.
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