Also hafte ich jetzt für alles? - Personengesellschaften im Gesellschaftsrecht mit Prof. Dr. Jens Schmittmann

Also hafte ich jetzt für alles? - Personengesellschaften im Gesellschaftsrecht mit Prof. Dr. Jens Schmittmann

28 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Wer eine Gesellschaft mit langfristiger Gewinnerzielungsabsicht
gründen möchte, sollte vorab einmal den Weg zum allumfassend
beratenden Gesellschaftsrechtler oder Steuerberater gesucht
haben. Rechtlich sowie steuerlich kann damit viel clean,
steueroptimierend und langfristig vorteilhaft aufgebaut werden.
So können Miseren in der Zukunft vermieden werden und der
Unternehmer sich vollkommen auf die Sachen konzentrieren, die er
nun mal machen möchte.





Das deutsche Recht über Personengesellschaften regelt die
rechtlichen Rahmenbedingungen für Gesellschaften, bei denen
natürliche Personen als Gesellschafter auftreten. 





Hier ist ein knapper Überblick über die wichtigsten Eckdaten:


Gesellschaftsformen: Zu den wichtigsten
Personengesellschaften in Deutschland zählen die GbR
(Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die OHG (Offene
Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft). Jede
Gesellschaftsform hat unterschiedliche Merkmale und
Voraussetzungen.

Gründung: Die Gründung einer Personengesellschaft erfordert
in der Regel keinen förmlichen Gründungsakt. Eine GbR entsteht
beispielsweise automatisch durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb
der Gesellschafter. Eine OHG oder KG kann hingegen durch einen
Gesellschaftsvertrag oder auch mündlich gegründet werden.

Haftung: Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter
grundsätzlich unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten
Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Allerdings
können bei der KG auch Kommanditisten existieren, deren Haftung
auf ihre Einlage beschränkt ist.

Geschäftsführung: Die Geschäftsführung einer
Personengesellschaft kann von allen Gesellschaftern gemeinsam
(GbR), allen Gesellschaftern oder einem Teil von ihnen (OHG) oder
einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (KG)
wahrgenommen werden.

Rechte und Pflichten: Das Recht der Personengesellschaften
regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die
Gewinnverteilung, die Einlagepflichten und die Beendigung der
Gesellschaft. Es legt auch die Grundlagen für die Verwaltung und
Vertretung der Gesellschaft fest.






Disclaimer: Dieser Überblick dient nur zu Informationszwecken und
stellt keine rechtliche Beratung dar. Das deutsche Recht über
Personengesellschaften ist komplex und unterliegt ständigen
Änderungen. Bei konkreten Fragen oder spezifischen rechtlichen
Anliegen sollte eine spezialisierte Fachperson hinzugezogen
werden.





Viel Spaß beim Zuhören!





Hier geht es zu Prof. Dr. Jens Schmittmann's Website:


https://www.schmittmann.de/

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