"Reichsbürger" erteilt Tötungsbefehle: Jetzt muss er unbegrenzt in Psychiatrie

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vor 1 Jahr
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kostenfreien Deezer-Webinar anmelden:
https://wbs.law/deezer-webinar Das Landgericht Oldenburg ordnete
die Unterbringung eines Reichsbürgers in der Psychiatrie an.Doch
der Mann, der sich für einen „Commander der Regierungsinstitution
SHAEF“ hält, sah darin eine unangemessene Behandlung. Also zog er
vor den Bundesgerichtshof, hatte aber mit seiner Klage keinen
Erfolg. Totschlag:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__212.html Öffentliche
Aufforderung zu Straftaten:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html Gefährdendes
Verbreiten personenbezogener Daten
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__126a.html
Schuldunfähigkeit, § 20 StGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.html Unterbringung in
einer Psychiatrie nach § 63 StGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__63.html BGH-Urteil:
https://openjur.de/u/2465416.html Einziehen von Gegenständen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__74b.html

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