Böhmi fragt, Solmecke antwortet: Achterbahnfotos in Freizeitparks legal?

Böhmi fragt, Solmecke antwortet: Achterbahnfotos in Freizeitparks legal?

Jeder kennt sie: die Fotos auf Achterbahnen. Kurz…
14 Minuten
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Hier findest du immer die aktuellste Rechtsprechu…

Beschreibung

vor 2 Jahren
Jeder kennt sie: die Fotos auf Achterbahnen. Kurz nach der Fahrt
ist das entstandene Foto angesichts der verzerrten Gesichter und
Grimassen zwar immer ein Lacher wert, aber kaum einer möchte, dass
so ein Bild von einem selbst veröffentlicht wird. Aber
grundsätzlich steht die Aufnahme im Park jedem zur Verfügung. Ist
das erlaubt? Diese Rechtsfrage hat Olli Schulz und Jan Böhmermann
in ihrem aktuellen Podcast interessiert und wir beantworten sie.
Checkt hier, ob ihr vom Facebook Datenleck betroffen seid:
https://wbs.law/facebook-datenleak

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