102. Interview mit RA Michael Augustin über den Antrag auf Entschädigung

102. Interview mit RA Michael Augustin über den Antrag auf Entschädigung

Von aufgebrauchten finanziellen Polstern bis hin zum Totalschaden
31 Minuten
Podcast
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Aus der Tanzwelt für die Tanzwelt - Tanzen ist HÖRBAR

Beschreibung

vor 4 Jahren
Heute geht es um ein weiteres relativ ernstes Thema: wer sich schon
einen Überblick über seine finanzielle Verluste gemacht hat und
sich fragt, ob es dafür eine Entschädigung geben kann, dem ist
diese Folge eine positive Nachricht. Wichtig ist: es gibt für den
Antrag auf Entschädigung gemäß § 56 IfSG eine Frist von 3 Monaten,
die man unbedingt einhalten muss um einen Anspruch zu erhalten. Am
besten jetzt reinhören und einen Überblick zu diesem Thema
erhalten. In NRW ist das der 16. Juni 2020. Weitere Fragen
beantwortet Herr Augustin gerne per Mail und in seinem Newsletter.

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