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In den Facebook AGB steht, dass sich jeder Nutzer…
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Beschreibung

vor 2 Jahren
In den Facebook AGB steht, dass sich jeder Nutzer mit seinem
richtigen Namen anmelden muss oder mit dem Namen, den er im
täglichen Leben verwendet. Dagegen haben zwei Facebook-Nutzer
geklagt und sind heute bis vor den BGH gezogen. Wie das Urteil
ausgegangen ist und ob ihr weiterhin Pseudonyme auf Facebook
verwenden dürft, erfahrt ihr in diesem Video. Checkt hier, ob ihr
vom Facebook Datenleck betroffen seid: https://wbs.law/datenleck
Unser Zweitkanal „WBS – Die Experten“: https://wbs.law/dieexperten

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