Ist Inbox-Advertising bei E-Mail-Diensten zulässig? | WBS - Die Experten
E-Mail-Marketing ist eine kostengünstige Werbemaß…
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vor 2 Jahren
E-Mail-Marketing ist eine kostengünstige Werbemaßnahme, doch
Werbemails sind grundsätzlich nur zulässig, wenn der Adressat dem
werbenden Unternehmen vor Erhalt ausdrücklich eine entsprechende
Erlaubnis erteilt hat. Ab wann es sich um Spam handelt, unter
welchen Voraussetzungen eine Werbemail ohne Zustimmung erfolgen
kann und vieles mehr regelt das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG). In den letzten Jahren wurde das sogenannte
Inbox-Advertising bei Werbenden immer beliebter. Dabei wird in
Postfächern von E-Mail-Anbietern Werbung angezeigt, die sich kaum
von normalen E-Mails unterscheidet. Der EuGH musste jetzt dem BGH
Fragen zur Auslegung beantworten und klarstellen, ob es bei Inbox
Advertising um unzulässige Werbung i.S.d. der Richtlinie 2002/58
handelt.
Werbemails sind grundsätzlich nur zulässig, wenn der Adressat dem
werbenden Unternehmen vor Erhalt ausdrücklich eine entsprechende
Erlaubnis erteilt hat. Ab wann es sich um Spam handelt, unter
welchen Voraussetzungen eine Werbemail ohne Zustimmung erfolgen
kann und vieles mehr regelt das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG). In den letzten Jahren wurde das sogenannte
Inbox-Advertising bei Werbenden immer beliebter. Dabei wird in
Postfächern von E-Mail-Anbietern Werbung angezeigt, die sich kaum
von normalen E-Mails unterscheidet. Der EuGH musste jetzt dem BGH
Fragen zur Auslegung beantworten und klarstellen, ob es bei Inbox
Advertising um unzulässige Werbung i.S.d. der Richtlinie 2002/58
handelt.
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