ETF und Steuern. Gute Vorsätze für 2024: "Die eigene Faulheit überwinden und die Nachsteuerrendite optimieren"
ETF und Steuern. Gute Vorsätze für 2024: "Die eigene Faulheit
überwinden und die Nachsteuerrendite optimieren"
15 Minuten
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Beschreibung
vor 11 Monaten
Quellensteuer, Vorabpauschale, Kapitalertragsteuer. Steuerrechtlich
betrachtet ist ein ETF nichts anderes als ein Fondsanteil und
unterliegt somit dem Investmentsteuergesetz. Robert Welzel,
Rechtsanwalt und Steuerberater bei WTS, verweist darauf, dass für
Anleger eine Vorabpauschale mit Kapitalertragsteuer fällig sein
kann. Auch die Quellensteuer ist in einigen Fällen zu
berücksichtigen. Der vielleicht wichtigste Ratschlag: "Die eigene
Faulheit überwinden", so Welzel auf dem Xenix ETF Award in München,
"und die Nachsteuerrendite ein bisschen optimieren."
betrachtet ist ein ETF nichts anderes als ein Fondsanteil und
unterliegt somit dem Investmentsteuergesetz. Robert Welzel,
Rechtsanwalt und Steuerberater bei WTS, verweist darauf, dass für
Anleger eine Vorabpauschale mit Kapitalertragsteuer fällig sein
kann. Auch die Quellensteuer ist in einigen Fällen zu
berücksichtigen. Der vielleicht wichtigste Ratschlag: "Die eigene
Faulheit überwinden", so Welzel auf dem Xenix ETF Award in München,
"und die Nachsteuerrendite ein bisschen optimieren."
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