Streitgespräch zum Presseverleger-Leistungsschutzrecht für Europa
Es wird Zeit, dass Für und Wider eines EU-weiten
Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf offener Bühne
aufeinander treffen ...
27 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 7 Jahren
Prof. Dr. Thomas Höppner, Till Kreutzer, Anke Obendiek Wie
erwartet, wird auf EU-Ebene versucht, ein neues
Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu etablieren. Der
Vorschlag der EU-Kommission dazu geht in einigen Punkten weiter als
die bereits in Deutschland und Spanien etablierte Variante dieses
Schutzrechts, das von vielen bislang als Fehlschlag bewertet wird.
Im Kern geht es darum, Presseverlegern ein Recht einzuräumen, die
Nutzung von Textauszügen (Snippets) von Presseerzeugnissen durch
Online-Plattformen zu untersagen. Ohne dass die ökonomischen und
gesellschaftlichen Auswirkungen in irgendeiner Weise erforscht
wären, sollen selbst kleinste Text-Teile bis hin zu einzelnen
Wortkombinationen eines Presserzeugnisses einem 20 (!) Jahre
wirkenden urheberrechtsähnlichen Schutz unterworfen werden. Allein
die deutschsprachige Wikipedia etwa enthält über 18 Millionen
externe Links, von denen viele auf Presseartikel als Referenzen
führen, da diese die hauptsächlichen Sekundärquellen für die
Online-Enzyklopädie bilden. Sollten diese Verweise mehr Text als
nur die URLs der Presse-Artikel enthalten, droht allein durch
Wiedergabe in der Wikipedia eine Zahlungspflicht bzw. im besten
Fall "nur" die Notwendigkeit, hier eine Rechteklärung vorzunehmen.
Auf der anderen Seite wird damit argumentiert, dass Suchmaschinen
und Aggregatoren ungerechtfertigt von der verlegerischen Leistung
profitieren, wenn sie Snippets zeigen, und dadurch letztlich die
Existenzgrundlagen des Journalismus gefährdet seien. Wir wollen die
gegensätzlichen Positionen die Argumente offen austauschen lassen,
ohne viel Moderation in Form eines klassischen Streitgesprächs. Als
Diskutanten sind dabei: Prof. Dr. Thomas Höppner (Fachbereich
Wirtschaft, Informatik und Recht an der TH Wildau und Befürworter
des Presse-LSR-Ansatzes) und Dr. Till Kreutzer (Rechtsanwalt bei
iRights.Law in Berlin und Initiator des Projekts "IGEL - Initiative
gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger").
erwartet, wird auf EU-Ebene versucht, ein neues
Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu etablieren. Der
Vorschlag der EU-Kommission dazu geht in einigen Punkten weiter als
die bereits in Deutschland und Spanien etablierte Variante dieses
Schutzrechts, das von vielen bislang als Fehlschlag bewertet wird.
Im Kern geht es darum, Presseverlegern ein Recht einzuräumen, die
Nutzung von Textauszügen (Snippets) von Presseerzeugnissen durch
Online-Plattformen zu untersagen. Ohne dass die ökonomischen und
gesellschaftlichen Auswirkungen in irgendeiner Weise erforscht
wären, sollen selbst kleinste Text-Teile bis hin zu einzelnen
Wortkombinationen eines Presserzeugnisses einem 20 (!) Jahre
wirkenden urheberrechtsähnlichen Schutz unterworfen werden. Allein
die deutschsprachige Wikipedia etwa enthält über 18 Millionen
externe Links, von denen viele auf Presseartikel als Referenzen
führen, da diese die hauptsächlichen Sekundärquellen für die
Online-Enzyklopädie bilden. Sollten diese Verweise mehr Text als
nur die URLs der Presse-Artikel enthalten, droht allein durch
Wiedergabe in der Wikipedia eine Zahlungspflicht bzw. im besten
Fall "nur" die Notwendigkeit, hier eine Rechteklärung vorzunehmen.
Auf der anderen Seite wird damit argumentiert, dass Suchmaschinen
und Aggregatoren ungerechtfertigt von der verlegerischen Leistung
profitieren, wenn sie Snippets zeigen, und dadurch letztlich die
Existenzgrundlagen des Journalismus gefährdet seien. Wir wollen die
gegensätzlichen Positionen die Argumente offen austauschen lassen,
ohne viel Moderation in Form eines klassischen Streitgesprächs. Als
Diskutanten sind dabei: Prof. Dr. Thomas Höppner (Fachbereich
Wirtschaft, Informatik und Recht an der TH Wildau und Befürworter
des Presse-LSR-Ansatzes) und Dr. Till Kreutzer (Rechtsanwalt bei
iRights.Law in Berlin und Initiator des Projekts "IGEL - Initiative
gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger").
Weitere Episoden
50 Minuten
vor 7 Jahren
50 Minuten
vor 7 Jahren
22 Minuten
vor 7 Jahren
29 Minuten
vor 7 Jahren
25 Minuten
vor 7 Jahren
In Podcasts werben
Kommentare (0)